Drucksache Nr. 15-1314/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrsbelastungen
Am Listholze, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am 11.06.2018, TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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15-1314/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrsbelastungen
Am Listholze, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am 11.06.2018, TOP 10.1.1.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerinnen und Bürger der Straße Am Listholze 1 - 13 haben sich mit Klagen über Störungen durch zunehmenden Verkehr an uns gewendet. Durch LKW- und Busverkehr kommt es zu Vibrationen in den Altbauwohnungen, die Lärm- und Abgasbelastung ist sehr hoch. Durch die Neubauten am Kanal besteht die Befürchtung, dass die Belastungen nochmals zunehmen werden. An anderen Straßen zwischen Podbielskistraße und Sahlkamp (z.B. Eulenkamp) liegen deutlich weniger Wohnhäuser, hier sind deshalb auch weniger Bewohnerinnen und Bewohner von Belastungen durch den Straßenverkehr betroffen. Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind verkehrliche Maßnahmen denkbar, die die Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verringern?

2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten den LKW-Verkehr auf der Straße am Listholze zu verringern oder ganz zu unterbinden?

3. Besteht die Möglichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit im dicht besiedelten Bereich zwischen Podbielskistraße und Bothfelder Straße auf 30 km/h zu beschränken?

Antwort der Verwaltung


Zu Frage 1 und 2) Im näheren Umfeld befinden sich diverse Gewerbebetriebe, die naturgemäß Lieferanten- und Kundenverkehr erzeugen. Eine Einschränkung der Befahrbarkeit der Zufahrtsstraßen würde zur Folge haben, dass die Fahrzeuge Umwege fahren müssten und dadurch die Luftbelastung im Quartier insgesamt noch steigen würde. Eine Verlagerung der Fahrten auf andere Straßen ist daher nicht angezeigt.
Das Neubaugebiet am Mittellandkanal befindet sich in etwa 1 Kilometer Entfernung, sodass die Verwaltung davon ausgeht, dass der Großteil des Ziel- und Quellverkehrs über Holzwiesen und Sahlkamp abgewickelt werden wird und nur zu einem sehr geringen Teil über die Podbielskistraße.




Zu Frage 3) Eine Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit ist an Vorgaben geknüpft, die auf dem fraglichen Abschnitt nicht erfüllt sind. Dort befinden sich keine sensiblen Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten oder Altenheime. Unsere Beobachtungen der Verkehrslage gemeinsam mit der Polizeiinspektion Ost ergaben, dass bereits heute ein eher geringes Geschwindigkeitsniveau gefahren wird, da die Fahrbahn durch das beidseitige Parken eingeengt ist. Vielfach muss sogar angehalten werden, um Platz für den Gegenverkehr zu schaffen.