Antrag Nr. 15-1314/2014:
Grunderneuerung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße

Inhalt der Drucksache:

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Grunderneuerung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, für den Straßenzug Flüggestraße/Eichstraße eine Grunderneuerung samt Umgestaltung des Straßenraumes in die Wege zu leiten.
Die Umgestaltung soll insbesondere Berücksichtigen:
- die Bedarfe der vielen Kinderbetreuungseinrichtungen nach teilweiser Verkehrsberuhigung
- die wichtige Funktion des Straßenzuges als Schulweg einer weiter wachsenden Kinderzahl
- die Funktion als Stadtteilverbindung des Radverkehrs

Dabei sollen die momentan stattfindenden umfangreichen Leitungsarbeiten und die entsprechend anteilig zu leistenden Beiträge der Leitungsträger einbezogen werden um die Kosten für Stadt und Anwohnende zu senken.

Begründung

Der Straßenzug Flüggestraße/Eichstraße ist für das Wohngebiet eine wichtige Achse, sowohl was die Funktion als Schulweg als auch als Fahrradroute angeht. Hier sind in den letzten Jahren diverse Kindertagesstätten, Horte und Krippen eröffnet worden, was sich in der Nutzung der Straße durch Kinder und Eltern widerspiegelt. Wiederholt haben Vertreterinnen und Vertreter der ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen Mitglieder des Bezirksrates um eine Verbesserung der Verkehrssituation im Sinne von Einsehbarkeit für Kinder und Verlangsamung des Fahrverkehrs gebeten.
Die Decke des Straßenzuges besteht aus einer dünnen Asphaltschicht über einem Kopfsteinpflaster aus dem vergangenen Jahrhundert. Dieses ist offenkundig an vielen Stellen, mit teilweise massiven Häufungen, kaputt – so dass eine Überholung des Untergrundes vermutlich angebracht ist.
Da momentan großflächig Leitungsarbeiten in einem weiten Teilen des Straßenzuges durchgeführt oder (Bodenmarkierungen zufolge) geplant sind, sollte Die Stadt eine Grundsanierung mit Umgestaltung der Verkehrsfläche innerhalb des Zeitraumes durchführen, in dem die Leitungsträger zur Beteiligung herangezogen werden können.
Dadurch würde der Stadt und den Anliegenden ein nicht unerheblicher Teil der Kosten erstattet.