Anfrage Nr. 15-1310/2012:
Maßnahmen an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk

In der Hauptsatzung werden in § 9 Abs. 1 Nr. 1 a – c Angelegenheiten beschrieben, die in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates fallen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Kindergärten, Sportanlagen, Friedhöfe, Grundschulen, Feuerwehrgerätehäuser.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen sind nach dem o. g. Aufgabenkatalog derzeit im Stadtbezirk in Vorbereitung, getrennt nach „finanziell abgesichert“ und „finanziell offen“ und nach der Einordnung in die (vorgesehenen) Haushaltsjahre?

2. Welche Maßnahmen befinden sich im Stadtbezirk in der Umsetzungsphase mit welchen geplanten und voraussichtlichen Inbetriebnahmeterminen?

3. Welche Maßnahmen stehen nach den Erkenntnissen aus dem neuen kommunalen Rechnungswesen, aus der Inaugenscheinnahme, aber auch aus anderen Gründen - nach Priorität mit Angabe der maßgeblichen Gründe gelistet - in der kommenden Zeit zur Umsetzung an?