Anfrage Nr. 15-1309/2026:
Rechtmäßigkeit der Bewilligungskriterien und der Vergabe der eigenen Mittel

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Rechtmäßigkeit der Bewilligungskriterien und der Vergabe der eigenen Mittel

Seit mehreren Monaten wird medial berichtet, dass der begründete Anfangsverdacht besteht, ein früheres Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Hannover habe Fördergelder aus mehreren Quellen - vorwiegend öffentlicher Herkunft - „zweckentfremdet“ und für private Zwecke eingesetzt. Es soll sich um einen insgesamt siebenstelligen Betrag handeln. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unabhängig von dem geschilderten Fall taucht die Frage auf, wie seitens der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover die Bewilligungskriterien des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und die damit verbundene Vergabe der eigenen Mittel rechtlich und finanzwirtschaftlich beurteilt und überprüft wird.

Ich frage die Verwaltung:

1. Sind die aktuellen Bewilligungskriterien des Stadtbezirksrates Linden-Limmer in der vorliegenden Form rechtmäßig?

2. Wurden in der Vergangenheit der praktische Umgang des Stadtbezirksrates mit den Bewilligungskriterien und der damit verbundenen Vergabe der Finanzmittel durch die Verwaltung überprüft?

3. Welche Möglichkeiten bieten sich Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden Limmer oder auch Bürgerinnen und Bürgern die Rechtmäßigkeit der Vergabe eigener Mittel überprüfen zu lassen und bei welcher Institution?