Drucksache Nr. 15-1309/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnungsbauflächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 22.05.2019
TOP 9.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-1309/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnungsbauflächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 22.05.2019
TOP 9.3.1.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sucht weiterhin Flächen für den
Wohnungsbau in der Stadt. Seit 1993 gibt es den Bebauungsplan 333 -vergl. DS
1749/93. Dieser befasst sich mit dem Baubereich „Am Hinüberschen Garten“.
Ein Großteil des Geländes ist seit 1995 bebaut. Auf einem weiteren Teil zwischen
der Straße „Am Hinüberschen Garten“ /der Garbsener Landstraße und dem
Hinüberschen Garten befindet sich der ehem. Jugendtreff Marienwerder und ein
verpachtetes Vereinsheim. Das Gebäude des ehem. Jugendtreffs ist ungenutzt, die
Verwaltung sieht keine Nachnutzungsmöglichkeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wird das o.a. Areal nicht entsprechend des vorhandenen
Bebauungsplans 333 genutzt und „liegt nur als Brachfläche rum“?
2. Wer ist Eigentümer des Grundstückes?
3. Kann das Gelände bebaut werden?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1: Die Vermarktung des städtischen Grundstücks „Am Hinüberschen Garten 1“ wurde aufgrund höherer Priorisierungen anderer Projekte zugunsten des Wohnungsbaus und der Unterbringung von Flüchtlingen zurückgestellt. Zwischenzeitlich laufen Vorbereitungen und entsprechende Abstimmungen zur Ausschreibung des Grundstückes. Die geplante Ausschreibung ist für den Herbst 2019 vorgesehen und wird sich an Bauunternehmen und Unternehmen der Projektentwicklung richten mit der Vorgabe, ein Konzept respektive eine Planung für das Grundstück zu entwickeln. Die Qualität des Konzeptes und die Planungen der Bebauung werden bei der Vergabe (Konzeptvergabe) den Schwerpunkt bilden.
Zu Frage 2: Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin des Grundstückes.
Zu Frage 3: Es besteht Baurecht über den geltenden Bebauungsplan Nr. 333. Dieser setzt Wohnen, offene Bauweise und II-Geschossigkeit fest. Die Festsetzungen sollen die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung sein. Darüber hinaus ist geplant, das vorhandene 2½-geschossige Backsteingebäude (südlich auf dem Grundstück gelegen, ehemaliger Jugendtreff) zu erhalten und zu Wohnzwecken in die geplante Bebauung zu integrieren. Das Backsteingebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die westlich verlaufende öffentliche Verkehrsfläche.