Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Nutzungsordnung für den Gartenfriedhof
Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert für den Gartenfriedhof eine Nutzungsordnung zu entwickeln in der insbesondere Folgendes geregelt wird:
1. Es dürfen keine Hunde mitgeführt werden.
2. Picknicken und Lagern sowie der Genuss alkoholischer Getränke sind nicht gestattet.
3. Das Fahren mit Fahrrädern ist nicht erlaubt.
Begründung
Der historische Gartenfriedhof Hannover ist ein erhaltenswertes Kulturgut. Sein Schutz liegt im öffentlichen Interesse und kann nur durch geschichtsbewussten, sorgsamen Umgang gewährleistet werden.
Bereits seit Jahrzehnten ist festzustellen, dass für das Denkmal Gartenfriedhof aufgrund der anhaltenden überstrapazierenden Nutzung durch die Drogen- und Trinkerszene längst eine Gefährdung - und damit eine allmähliche Zerstörung – eingetreten ist. Jüngst durchgeführte Untersuchungen haben zudem ergeben, dass durch ständiges Urinieren an Grabsteine durch Hunde der Sandstein mehr und mehr zersetzt wird (Gutachten von Dipl.-Restauratorin M. Pfeffer, Herbst 2012). Verstärkte pflegerische Bemühungen in den letzten Monaten und einige wenige konservatorische Maßnahmen an einzelnen Grabmälern konnten der schleichenden Zerstörung insgesamt keinen Einhalt gebieten. Es ist daher eine Veränderung des Status‘ des Gartenfriedhofs herbeizuführen: Das Kulturgut Gartenfriedhof darf von der Landeshauptstadt Hannover nicht länger als Grünfläche bewertet und schutzlos verwaltet werden. Es ist zu einem geschützten Friedhofspark aufzuwerten. Vorbild könnte der Status des Stadtparks sein, für den eine klare Ordnung gilt.
Zu Punkt 1: Hundeverbot
Die Steinsubstanz wird durch die Nutzung des Gartenfriedhofs als Hundetoilette - es werden 30 bis 40 Hunde mehrmals täglich zur Verrichtung der Notdurft über den Gartenfriedhof geführt bzw. frei laufen gelassen, geschädigt.
Zu Punkt 2: Alkoholverbot
Dadurch wird eine Einschränkung der Fehlnutzung möglich, denn die Bankplätze des Gartenfriedhofs werden an manchen Tagen durch nur eine Nutzergruppe belegt.
Zu Punkt 3: Keine Durchfahrt mit Fahrrädern
Viele Radfahrer nutzen den Gartenfriedhof als Abkürzung und zerstören dabei die Grasflächen und Pflanzen und beeinträchtigen die Nutzung des Ortes durch Ruhe suchende Personen und Besuchern, die die Besonderheit des Ortes schätzen und die Würde des Ortes genießen möchten.