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Anfrage zur Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung – hier durch entgeltliche Vermietung des Wohnraums zur Fremdenbeherbergung in Linden-Nord (z. B. als Ferien- oder sogenannte Monteurswohnung)
Im Stadtteil Linden-Süd sind verschiedenste Zweckentfremdungen von Wohnraum aus den unterschiedlichsten Gründen seit Jahren gut beobachtet, dokumentiert und auch in die Gremien eingeflossen. – Spätestens seit der NDR-Berichterstattung zum Thema im Herbst 2025 sind auch diesbezügliche Aktivitäten der Verwaltung erkennbar. – Leider gibt es aber auch in den weiteren drei Stadtteilen des Bezirks Verstöße, die aber entweder der Verwaltung nicht bekannt und / oder dort (bisher) nicht bearbeitet werden.
Diese Anfrage soll ermuntern Zweckentfremdungen verstärkt zu melden!
Folgende gewerbliche entgeltliche Vermietungen von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung sind in Linden-Nord (beispielhaft für dutzende weitere!) aufgefallen und führen zu folgenden Fragen:
- Pestalozzistr. 7, 30451 Hannover, mindestens 3 Wohneinheiten, siehe Fotos im Anhang
- Pestalozzistr. 2, 30451 Hannover, diverse Wohneinheiten, Infos siehe Anhang
- Limmerstr. 38, 2. OG rechts, 30451 Hannover, 1 Wohneinheit, Infos siehe Anhang
- Limmerstr. 25, 5 Wohneinheiten auf 2 Geschossen, Infos siehe Anhang
- Offensteinstraße 11 EG, 30451 Hannover, 1 Wohneinheit (
www.booking.com)
- Nedderfeldstr. 17a, 30451 Hannover, Maisonette (
www.airbnb.de)
Ich frage die Verwaltung:
1. Waren der Verwaltung die Vermietungen zur Fremdenbeherbergung in den vorgenannten Objekten bekannt und wenn ja, warum wurden bisher keine Maßnahmen dagegen unternommen?
2. Wann werden die Objekte Gegenstand einer Überprüfung ggf. einer Ahndung?
3. Welche Maßnahmen / Auflagen / Strafen wurden getroffen und wie erfährt man davon?
(Falls die Fragen oder Teile davon aus datenschutz- oder anderen rechtlichen Gründen öffentlich nicht beantwortet werden können, bitte ich um eine vertrauliche Mitteilung! –
Ich verweise vorsorglich auf das Informationsrecht nach dem NKomVG und behalte mir rechtliche Schritte bei andauernder Auskunftsverweigerung vor!)