Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzung der Bezirksratsbeschlüsse zum Aufstellen von Mülleimern
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2022
TOP 6.3.2.
Der Bezirksrat Linden-Limmer hat in seinen Sitzungen am 24.2.21 und 18.9.2019 beschlossen, dass am Leineabstiegskanal bzw. an der Treppe Spinnereibrücke/ Ihmeufer Mülleimer aufgestellt werden. Die Verwaltung hat geantwortet, dass sie den Beschlüssen folgen wolle (Drs. 15-0279/2021 S1 und 15-2361/2019 S1) – sie sind aber noch nicht umgesetzt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Woran liegt es, dass die Beschlüsse noch nicht umgesetzt wurden?
2. Für welchen Zeitpunkt ist die Umsetzung geplant?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1. Die Verwaltung hat vor 2 Jahren unter der Spinnereibrücke 4 Abfallkörbe in Zusammenarbeit mit OE 41 Jugendkultur bereitgestellt einschl. der Leerung. Dem zuständigen Werkhof liegen keine Informationen vor, dass die Körbe dort unauffindbar sind.
Der Standort der zugesagten Bereitstellung eines Abfallkorbes am Leineabstiegskanal liegt auf Flächen des Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Braunschweig und ist zudem durch eine Schranke geschützt. Diesbezüglich hat die Verwaltung Kontakt mit der Flächeneigentümerin aufgenommen.
Zu 2. Im Bereich der Spinnereibrücke sind derzeit 7 Abfallkörbe platziert, die sowohl an den Graffitiflächen unter der Brücke als auch im Verlauf der Wand parallel zum Almstadtweg aufgestellt wurden.
Die Anzahl ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Sollten tatsächlich im Verlauf der weiteren Kunstaktionen zusätzliche Abfallkörbe benötigt werden, können diese nach Absprache kurzfristig nachgesetzt werden.
Nach telefonischer und schriftlicher Anfrage bei dem Schifffahrtsamt geht die Verwaltung davon aus, dass der Abfallbehälter bis Ende Mai 2022 eingebaut und die wöchentliche Leerung durch die Bereitstellung eines Schlüssels für die Schranke gewährleistet ist.