Antrag Nr. 15-1297/2022:
Neubau Dornröschenbrücke

Inhalt der Drucksache:

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Neubau Dornröschenbrücke

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Bei der Neuerrichtung der Dornröschenbrücke wird die bisherige Radwegebreite von vier Metern auf mindesten 5,50 Meter ausgeweitet. Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme sind entsprechend im Haushalt für das Jahr 2023 zu hinterlegen.



Der Bezirksrat erkennt an, dass die Brücke eine hohe Aufenthaltsqualität besitzt. Gleichzeitig muss die Priorität beim Neubau auf die Funktions- und Zukunftsfähigkeit als Wegeverbindung gelegt werden.

Es wird darum gebeten die Punkte bereits bei der Erstellung der angekündigten Beschlussdrucksache zu beachten, um Verzögerungen im weiteren Beratungsverlauf zu vermeiden.

Begründung

Ende März veröffentlichte die Verwaltung eine „Information“ zum finalen Entwurf für den Ersatzbau der Dornröschenbrücke. Dieser wurde auch im Rahmen der Bezirksratssitzung mittels einer Präsentation vorgestellt. Der Präsentation lies sich entnehmen, dass auch für den Neubau "nur" vier Meter lichte Breite für den Radverkehr vorgesehen sind und damit nach dem Radwegestandard von 1950 geplant wird.

Dabei hat die Stadt bei ihrer letzten Verkehrszählung vor ein paar Jahren einen Jahresdurchschnitt ca.1,4 Mio. erfassten Bewegungen mit dem Rad ermittelt. Zukünftig wird wahrscheinlich auch noch eine Veloroute über die Brücke geführt werden.
Zusätzlich zu dem ohnehin steigenden Radverkehrsanteil wird es in einigen Jahren sicher nicht unter 2 Mio. Radquerungen im Jahr geben.

Bei gleichmäßiger Verteilung wären das etwa 5.500 Querungen am Tag. Realistisch werden es im Sommer eher 7.000 - 8.000 sein, die sich vermutlich auf die Zeit zwischen 7.00 und 23.00 Uhr verteilen. Das wären dann bis zu 500 Querungen in der Stunde.

Die jetzige Brücke stand 60 Jahre dort. Wenn davon ausgegangen wird, dass die neue ebenso lange hält, ist es schwer vorstellbar, dass diese Maße im klimaneutralen Jahr 2050 nach vollzogener Verkehrswende nur ansatzweise ausreichen werden.

Da von der Verwaltung das Ziel formuliert wurde, eine konkrete „Beschlussdrucksache möglichst noch vor der Sommerpause in die politischen Gremien einzubringen“ und weil im Hinblick auf den für 2023 geplanten Baubeginn eine weitere Verzögerung misslich wäre, sollte die Verwaltung den Antrag auf Verbreiterung zeitnah aufgreifen.