Antrag Nr. 15-1297/2019:
Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD -Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
An der Kreuzung der B6 mit der Garbsener Landstraße wird stadtauswärts ein Verkehrsschild für ein Verbot des Wendens (Verkehrszeichen 272) aufgestellt.

Begründung

Die Ampelschaltung an der Kreuzung B6 mit der Garbsener Landstrasse ist so geschaltet, dass die beiden Linksabbieger von der B6 in die Garbsener Landstrasse und die beiden Rechtsab-bieger von der Garbsener Landstrasse in die B6 gleichzeitig grünes Licht haben. Wiederholt wurde von Bürgern über gefährliche Situationen berichtet, wenn Fahrer stadtauswärts auf der B6 nicht rechts in die Garbsener Landstrasse einbiegen, sondern einen „U-Turn“ machen und auf der B6 zurück stadteinwärts einbiegen. An dieser Stelle gibt es bisher kein Verbot des Wen-dens. Um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen soll ein entsprechendes Verkehrs-schild aufgestellt werden (Verkehrszeichen 272).
Torsten Tegtmeier Fraktionsvorsitzender