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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau von Werder
Antrag
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Angelika von Werder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau von Werder hat mit Schreiben vom 26.05.2020 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Nord niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Nord festzustellen.
18.62.13
Hannover / 09.06.2020