Anfrage Nr. 15-1295/2026:
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Johanna-Friesen-Schule

Inhalt der Drucksache:

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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Johanna-Friesen-Schule

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder. Ein verlässliches Ganztagsangebot ist für viele Familien eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Daher möchten wir die Verwaltung um folgende Informationen bitten:
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen an der Johanna-Friesen-Schule zum Schuljahr 2026/2027?

2. Ist nach Einschätzung der Verwaltung sichergestellt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Johanna-Friesen-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klassenstufe und mit der schrittweisen Ausweitung bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschuljahrgänge vollumfänglich erfüllt werden kann?

3. Sollte dieses nicht der Fall ist, rechnet die Verwaltung mit Wartelisten oder einem Mangel an Ganztagsbetreuungsplätzen? Welche Maßnahmen sind dann vorgesehen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen?