Anfrage Nr. 15-1295/2025:
Tempo 30 km/h in der Wöhlerstraße/Tannenbergallee nördlich des Lister Kirchweges

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 km/h in der Wöhlerstraße/Tannenbergallee nördlich des Lister Kirchweges

Für einen kurzen Abschnitt gilt im benannten Straßenzug eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die neue Rechtslage der Straßenverkehrsordnung erweitert in bestimmten Fällen den Geltungsbereich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit im benannten Straßenzug die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf gesamter Länge auf 30 km/h zu beschränken?
2. Für den Fall, dass das nicht möglich ist, kann der räumliche Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung erweitert werden?
3. Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich und sinnvoll den genannten Straßenbereich in eine Tempo 30 Zone zu integrieren?