Drucksache Nr. 15-1292/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sperrung Kanalbrücke Stichkanal Linden
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2022
TOP 6.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1292/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sperrung Kanalbrücke Stichkanal Linden
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2022
TOP 6.5.1.

Seit Monaten ist in der Wunstorfer Straße auf der Brücke des Stichkanals Linden der in Fahrtrichtung stadtauswärts rechtsseitig gelegene Seitenstreifen für jegliche Nutzer*innen gesperrt, für den Kraftfahrzeugverkehr gelten „Gewichtsbeschränkungen“.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Was ist der Grund für diese Sperrung bzw. die Beschränkungen?

2. Was für Maßnahmen sind erforderlich, um die Brücke wieder uneingeschränkt (auch für den Kraftfahrzeugverkehr) nutzbar zu machen, wann werden diese Maßnahmen durchgeführt?

3. Ab wann ist mit einer Freigabe des Seitenstreifens zu rechnen?

Antwort der Verwaltung:


Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an das Wasser- und Schifffahrtsamt weitergeleitet. Die Stellungnahme lautet wie folgt:

zu 1.:

Die Brücke 247 Wunstorfer Straße (B441) in Hannover gehört zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und wurde beim Bau des Stichkanals nach Linden im Jahr 1912 erbaut, d.h. das Bauwerk ist mittlerweile 100 Jahre alt. Die Bauwerke unterliegen einer Überwachungspflicht nach DIN 1076. Die Gewichtsbeschränkungen (Vz 262 16 t und Vz 273 100 m bei LKW-Gegenverkehr) mussten ausgesprochen werden, da aufgrund der Materialermüdung keine wirtschaftliche Ertüchtigung mehr möglich war. Bei einer Sonderprüfung der Brücke 247 wurde Ende 2021 festgestellt, dass einzelne tragende Stahlteile unterhalb der einen Fuß- und Radwegseite (Nordseite) korrodiert sind und damit die Tragfähigkeit des Weges eingeschränkt ist.

Der Fuß- und Radweg wurde deshalb vorsorglich aus bautechnischen Gründen gesperrt. Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegtragkonstruktion wird im WSA MLK/ESK vorbereitet.

zu 2.:

Für eine uneingeschränkte Nutzung für Kraftfahrzeugverkehr muss die Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Der zweite Geh- und Radweg auf der Nordseite kann nach der Instandsetzung wieder uneingeschränkt freigegeben werden.

zu 3.:

Wenn mit dem „Seitenstreifen“ der z. Zt. gesperrte Geh- und Radweg auf der Nordseite der Brücke gemeint ist, dann ist frühestens mit einer Freigabe im Herbst 2022 zu rechnen. Bevor die Instandsetzungsmaßnahme ausgeschrieben werden kann, müssen die Analysewerte zur Schadstoffuntersuchung der alten Bauteile abgewartet werden. Verlässliche Angaben zur Freigabe können allerdings erst nach Auftragsvergabe gemacht werden.