Antrag Nr. 15-1288/2022:
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Wunstorfer Straße im Bereich der Kanalbrücke

Inhalt der Drucksache:

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Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Wunstorfer Straße im Bereich der Kanalbrücke

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, während der Dauer der Sperrung des stadtauswärts gesehen rechten Seitenstreifens auf der Brücke des Stichkanals Linden folgendes zu veranlassen:

1. Auf der Wunstorfer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts zwischen der Einmündung der Straße Zur Wasserstadt und bis einschließlich der Brücke des Stichkanals Linden ist die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 30 km/h weiter zu reduzieren und ein Überholverbot anzuordnen.

2. Des Weiteren ist der Seitenstreifen an der Wunstorfer Straße stadtauswärts in Höhe der Straße Zur Wasserstadt direkt hinter dem dortigen Fußgängerüberweg - zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Schild „Verbot für Fußgänger“ (Zeichen 259, Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit einer festinstallierten Absperrbake („ Absperrschranke“, Zeichen 600, Anlage 4 zu § 43 Abs. 3 StVO) zu versehen, wie dieses bereits stadteinwärts führend in Höhe Lunapark durchgeführt wurde. Ein Passieren des Seitenstreifens soll für alle Nutzer*innen weiterhin möglich sein.

3. Auch stadteinwärts soll zwischen Lunapark und bis einschließlich der Brücke des Stichkanals Linden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h reduziert und ein Überholverbot angeordnet werden.

4. Dieser Bereich ist des Weiteren mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Radverkehr“ (Zeichen 138, Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 u. 7 StVO) mit dem Zusatzschild „auf der Fahrbahn“ zu versehen.

Begründung

Seit Monaten ist der Seitenstreifen der Kanalbrücke in Fahrtrichtung stadtauswärts rechtsseitig für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen gesperrt, Instandsetzungsarbeiten sind nicht erkennbar. Durch die Sperrung sehen sich insbesondere Fahrradfahrer*innen in der Situation, „unverhofft“ im Verlauf einer Linkskurve vom Seitenstreifen auf die Fahrbahn wechseln zu müssen. Im weiteren Verlauf sind Fahrradfahrer*innen mit Fahrtrichtung Ahlem also faktisch „gezwungen“, den ohnehin schon engen Fahrbahnbereich einer stark befahrenen innerörtlichen Bundesstraße mit Individualverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr zu teilen. Die in dem Antrag geforderten Maßnahmen sollen dazu dienen, in diesem relativ kurz bemessenen Straßenabschnitt durch Geschwindigkeitsreduktion und Überholverbot die Gefahr für Fahrradfahrer*innen deutlich zu reduzieren und Kraftfahrzeugführer zu sensibilisieren. Die geforderte Absperrbake soll dazu dienen, Fußgänger*innen sichtbarer als bisher zu informieren, den sicheren Fußgängerüberweg zum Überqueren der Fahrbahn zu benutzen. Die Absperrbake in Höhe Lunastraße erstreckt sich nicht über die komplette Breite des Seitenstreifens, ein Passieren (eine Durchfahrt/ ein Durchgehen) für die Nutzer*innen bleibt weiterhin möglich! Beobachtungen bei einem Ortstermin (siehe unten) hatten ergeben, dass die entsprechende vorhandene Ausschilderung sich als unzureichend erwiesen hat.

Am 21.04.2022 hat dort ein Ortstermin mit Angehörigen der Bürgerinitiative (BI) Wasserstadt Limmer, bei der auch der zuständige Kontaktbeamte des Polizeikommissariat Limmer anwesend war, stattgefunden. Hierbei wurden im Gespräch verkehrliche Defizite für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen im Nahbereich des gesperrten Seitenstreifens der Kanalbrücke festgestellt und Lösungen erörtert.