Antrag Nr. 15-1288/2008:
Sanierung GS Wasserkampstraße
- Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. 0978/2008 -

Inhalt der Drucksache:

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Sanierung GS Wasserkampstraße
- Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. 0978/2008 -

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass der Beschlussdrucksache unter folgender Maßgabe zugestimmt wird:

1. Der C-Klassentrakt wird abgerissen und durch ein geeignetes Gebäude ersetzt.
2. Die auf dem Schulhofareal vorhandene Grünfläche wird mit einem geeigneten Hartboden versehen (z. B. Kunstrasen) und als Sport- und Spielfläche nutzbar gemacht.

Begründung

Zu 1. Der C-Klassentrakt besitzt bereits heute zu klein bemessene Wegeflächen, was auch die Verwaltung bestätigt. Durch den Einbau zusätzlicher Türen wird die Wegefläche noch mehr eingeschränkt, was im Notfall eher gefährdend als förderlich wirken würde. Der Neubau des C-Klassentraktes ermöglicht es zudem, einen barrierefreien Zugang zu den allgemeinen Unterrichtsräumen zu schaffen, ohne den der geplante Einbau einer barrierefreien Mensa nicht sinnvoll ist, da keine anderen barrierefreien Unterrichtsräume vorhanden sind. Früher getätigten Angaben von Mitarbeitern der Verwaltung zufolge könnte der Ersatzbau kostenneutral sein.

Zu 2. Der als Grünfläche genutzte Teil ist quasi nicht nutzbar, da er bei schlechtem Wetter sofort aufweicht und als Sport- und Spielfläche nicht mehr taugt. Die Erneuerung des Asphaltbelages des restlichen Schulhofes sollte genutzt werden, um hier für den Sommerbetrieb zusätzliche Sport- und Spielflächen zu schaffen. Das ist u. a. deshalb notwendig, weil die Einfeld-Turnhalle inzwischen für die Abwicklung des gesamten Sportunterrichts nicht mehr ausreicht.

Die Antragstellerin hat sich vorab mit dem Leiter der Grundschule Wasserkampstraße, Herrn Reuper, und dem Vorsitzenden des Schulelternrates, Herrn Dr. Amtenbrink über dieses Verfahren verständigt. Beide begrüßen grundsätzlich die Sanierung der Schule, sehen jedoch ohne die genannten Änderungen keinen pädagogischen Vorteil in der geplanten Sanierung. Mit einer möglichen Verzögerung der Maßnahme bis zur Fertigstellung einer Altewrnativplanung erklärten sich beide einverstanden.