Antrag Nr. 15-1286/2013:
Bewilligungsrichtlinie und Vergabekriterien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2013 und Folgejahre

Inhalt der Drucksache:

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Bewilligungsrichtlinie und Vergabekriterien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2013 und Folgejahre

Präambel

Der Stadtbezirksrat Nord der Landeshauptstadt Hannover will mit der Vergabe von Zuwendungen aus seinen Haushaltsmitteln soziale, integrative, kulturelle und ökologische Projekte insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Inklusion und Sport fördern.

Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks in ihrem (ehrenamtlichen) bürgerschaftlichen Engagement für eine lebendige Gestaltung des Stadtbezirks zu unterstützen.

Gleichstellungsspezifische Aspekte bleiben berücksichtigt.



Grundsätze der Vergabe von Zuwendungen

Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die Eigeninitiative der Einwohnerinnen und Einwohner und die ansässigen Vereine, Institutionen und Initiativen, sowie deren Kooperation und Vernetzung gefördert werden.

Die Projekte sollen vorwiegend den Menschen im Stadtbezirk zugutekommen und zu einer Aufwertung des Bezirks beitragen.

Im Einzelfall sind auch Zuwendungen für bezirksübergreifende Projekte grundsätzlich und unabhängig der Entscheidung andere Stadtbezirksräte möglich.


Mittel für Projekte mit kommerzieller Ausrichtung können nur in Ausnahmefällen gewährt werden.

Der Stadtbezirksrat kann eigene Anstöße zu Projekten geben.



Verfahren

Anträge sind dem Bezirksbürgermeister bzw. der Bürgermeisterin in des Stadtbezirks Nord über den Fachbereich Steuerung, Personal und zentrale Dienste – OE 18.62.13


Trammplatz 2, 30159 Hannover einzureichen.

Die Anträge werden über den Fachbereich rechtzeitig an die Fraktionen und die Einzelvertretungen im Stadtbezirksrat weitergeleitet.

Im Interfraktionellen Kreis werden die Anträge erörtert und ggf. werden für eine abschließende Beratung notwendige weitere Vorlagen oder Informationen von den Antragsstellerinnen und den Antragsstellern angefordert.

Die Anträge auf Zuwendungen sollten mit nachfolgenden Angaben versehen sein:

  • Beschreibung des Projekts, der Maßnahme oder Anschaffung.
  • Zeitplan für die Realisierung.
  • Verbindliche Angaben über die voraussichtlichen Kosten (Finanzierungsplan, in der Regel zwei Kostenvoranschläge).
  • Darlegung bzw. Beschreibung der Eigenleistungen.
  • Mitteilung über evtl. Bemühungen um eine Förderung durch Dritte (Sponsoren, Stadt). Die Stellungnahmen sind in Kopie beizufügen bzw. nachzureichen.
  • Angaben über die Leistungen anderer Träger oder Institutionen.
  • Auf Nachfrage gegebenenfalls der Nachweis, dass die Finanzierung über Dritte ganz oder teilweise abgelehnt wurde.
  • Zusicherung von Verwendungsnachweisen (mit Originalbelegen) nach Abschluss der Maßnahme.
  • Die bereits bei der Verwaltung eingereichten Anträge bleiben hiervon unberührt.

Vergabebestimmungen

Um eine möglichst breite Verwendung der Mittel und eine hohe Eigenbeteiligung zu gewährleisten,

  • werden Zuwendungen in der Regel bis zu einer Höhe von 50 % gewährt. Der Anteil wird zunächst von den voraussichtlichen Kosten ausgehend berechnet. Soweit die tatsächlich nachgewiesenen Kosten die voraussichtlichen Kosten des Finanzierungsplans unterschreiten, sind entsprechende Überzahlungen zu erstatten.
  • werden grundsätzlich keine Folgekosten sowie laufende oder wiederkehrende Verpflichtungen [z. B. Mieten, Pachten sowie laufende Ausgaben der Verwaltung etc.] bezuschusst. Des Weiteren werden auch keine Personal oder Lohnkosten übernommen. Hingegen können Honorarkosten – im Einzelfall – anteilmäßig bezuschusst werden.
  • kann bei Zuwendungen bis zu 1.000,00 Euro im Einzelfall eine volle Finanzierung gewährt werden.
  • besteht bei Einzelanträgen – für bauliche Maßnahmen – in der Regel eine Zuwendungshöchstgrenze von 2.500,00 Euro.
  • kann jede Antragstellerin und jeder Antragsteller jährlich grundsätzlich nur eine Förderung erhalten.
  • erfolgt grundsätzlich keine Förderung von bereits durchgeführten Maßnahmen, es sei denn, die verzögerte Antragstellung wird ausreichend und nachvollziehbar begründet.
  • Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Stadtbezirksrat unverzüglich über alle evtl. auftretenden Veränderungen oder Abweichungen von der im Antrag beschriebenen Maßnahme zu informieren.

Eine Abweichung von dem vom Stadtbezirksrat beschlossenen Zuwendungszweck und die Verwendung der Mittel für andere Zwecke (z.B. Beschaffung von anderen Geräten) ohne vorherige Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Nord ist nicht statthaft und führt automatisch zu einer Rückforderung der Zuwendungen.

Hinweise zur Vergabe von Zuwendungen des Stadtbezirksrats Nord

Jegliche Veröffentlichung (Presse, Flyer etc.) – vor, während und nach Beendigung der Umsetzung – der Maßnahme oder des Projektes muss den Hinweis: „Förderung durch Mittel des Stadtbezirksrat Nord“ enthalten.

Nach Abschluss des Projekts oder der Maßnahme, berichten die Antragstellenden zusätzlich gegenüber dem Stadtbezirksrat schriftlich oder – auf Wunsch des Stadtbezirksrates – mündlich über den Einsatz der Mittel und das erzielten Ergebnis. Der Stadtbezirksrat installiert somit ein Vergabecontrolling.

Die Abrechnung (unter Vorlage der Originalrechnung) ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme vollständig vorlegen.

Der Stadtbezirksrat Nord entscheidet über die Anträge im Bewusstsein eines effizienten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Mittel.

Eine gewährte Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine zukünftige Förderung oder weitere Leistungen.