Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1286/2013 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 27.05.2013: Stadtbezirksrat Nord: Einstimmig
Antragsteller(in):
Interfraktioneller Antrag
15-1286/2013 (Originalvorlage) |
Interfraktioneller Antrag
Der Stadtbezirksrat Nord der Landeshauptstadt Hannover will mit der Vergabe von Zuwendungen aus seinen Haushaltsmitteln soziale, integrative, kulturelle und ökologische Projekte insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Inklusion und Sport fördern.
Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks in ihrem (ehrenamtlichen) bürgerschaftlichen Engagement für eine lebendige Gestaltung des Stadtbezirks zu unterstützen.
Gleichstellungsspezifische Aspekte bleiben berücksichtigt.
Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die Eigeninitiative der Einwohnerinnen und Einwohner und die ansässigen Vereine, Institutionen und Initiativen, sowie deren Kooperation und Vernetzung gefördert werden.
Die Projekte sollen vorwiegend den Menschen im Stadtbezirk zugutekommen und zu einer Aufwertung des Bezirks beitragen.
Im Einzelfall sind auch Zuwendungen für bezirksübergreifende Projekte grundsätzlich und unabhängig der Entscheidung andere Stadtbezirksräte möglich.
Der Stadtbezirksrat kann eigene Anstöße zu Projekten geben.
Anträge sind dem Bezirksbürgermeister bzw. der Bürgermeisterin in des Stadtbezirks Nord über den Fachbereich Steuerung, Personal und zentrale Dienste – OE 18.62.13
Die Anträge werden über den Fachbereich rechtzeitig an die Fraktionen und die Einzelvertretungen im Stadtbezirksrat weitergeleitet.
Im Interfraktionellen Kreis werden die Anträge erörtert und ggf. werden für eine abschließende Beratung notwendige weitere Vorlagen oder Informationen von den Antragsstellerinnen und den Antragsstellern angefordert.
Die Anträge auf Zuwendungen sollten mit nachfolgenden Angaben versehen sein:
Um eine möglichst breite Verwendung der Mittel und eine hohe Eigenbeteiligung zu gewährleisten,
Jegliche Veröffentlichung (Presse, Flyer etc.) – vor, während und nach Beendigung der Umsetzung – der Maßnahme oder des Projektes muss den Hinweis: „Förderung durch Mittel des Stadtbezirksrat Nord“ enthalten.
Nach Abschluss des Projekts oder der Maßnahme, berichten die Antragstellenden zusätzlich gegenüber dem Stadtbezirksrat schriftlich oder – auf Wunsch des Stadtbezirksrates – mündlich über den Einsatz der Mittel und das erzielten Ergebnis. Der Stadtbezirksrat installiert somit ein Vergabecontrolling.
Die Abrechnung (unter Vorlage der Originalrechnung) ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme vollständig vorlegen.
Der Stadtbezirksrat Nord entscheidet über die Anträge im Bewusstsein eines effizienten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Mittel.
Eine gewährte Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine zukünftige Förderung oder weitere Leistungen.