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Feststellung eines Sitzverlustes
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Eike Bredow die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Eike Bredow hat mit E-Mail vom 4.5.2022 aufgrund eines Umzugs sein Ausscheiden aus dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide durch Verlust der Wählbarkeit zum 11.5.22. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.03 BRB
Hannover / 04.05.2022