Drucksache Nr. 15-1285/2022:
Feststellung eines Sitzverlustes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-1285/2022
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Feststellung eines Sitzverlustes

Antrag,


gemäß § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Eike Bredow die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Eike Bredow hat mit E-Mail vom 4.5.2022 aufgrund eines Umzugs sein Ausscheiden aus dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide durch Verlust der Wählbarkeit zum 11.5.22. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.03 BRB
Hannover / 04.05.2022