Drucksache Nr. 15-1285/2013:
Bebauungsplan 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum Anderten -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1285/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum Anderten -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Erweiterung der überbaubaren Flächen eines Industriegebiets, eines Gewerbegebietes und Umstrukturierung der Entwässerung – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kapazitätserweiterung eines Logistikstandortes geschaffen werden. Die Planung kommt damit Frauen, Männern und Kindern gleichermaßen zu Gute.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Seit der Realisierung des Frachtpostzentrums Anderten hat sich das Frachtpostauf-
kommen deutlich erhöht. Die deutsche Post verfolgt nun das Ziel, die vorhandenen Fracht-
postzentren (PZ) durch Veränderungen im Betriebsablauf intensiver zu nutzen, um so den Paketumschlag zu erhöhen. Für das Frachtpostzentrum Anderten wird ein Umsatz von maximal 40.000 Paketen pro Stunde (gegenüber zzt. 18.000) angestrebt. Hierfür sind größere Lager- und Rangierflächen auf dem Gelände erforderlich.

Weiterhin beabsichtigt die Post, auf dem westlich angrenzenden Grundstück eine mecha-
nisierte Zustellbasis (mechZB) zu errichten, in der die weitere Verteilung der Sendungen auf die einzelnen Zustellfahrzeuge abgewickelt wird. Die mechZB soll mit dem PZ unmittelbar verbunden sein, um Zwischentransporte einzusparen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1581 lassen eine solche Erweiterung der Betriebsflächen nicht zu, da größere Randbereiche der Grundstücke als private Grünfläche bzw. als Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt sind. Außerdem sieht das Entwässerungskonzept bisher die Ableitung des Regenwassers in offenen Gräben vor. Um den erhöhten Paketumschlag an diesem Standort zu ermöglichen, sollen diese Flächen reduziert und die Gräben z.T. verrohrt werden.

Um diese Kapazitätserhöhung des Betriebsstandortes zu ermöglichen, soll der Bebauungs-
plan mit dem Ziel -Erweiterung der überbaubaren Flächen eines Industriegebietes, eines Gewerbegebietes und Umstrukturierung der Entwässerung – geändert werden.

Die verkehrlichen Auswirkungen werden gutachterlich untersucht.

61.13 
Hannover / 14.05.2013