Antrag Nr. 15-1285/2007:
Bewilligungsrichtlinien/ Vergabekritierien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2007 und Folgejahre

Inhalt der Drucksache:

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Bewilligungsrichtlinien/ Vergabekritierien für die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Nord für 2007 und Folgejahre

Antrag,

Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln werden grundsätzlich nur gewährt, wenn

der Antrag und Zweck der Zuwendung nachstehenden Kriterien genügt.






Bewilligungsrichtlinien/Vergabebestimmungen
des Stadtbezirksrates Nord____________________________

In Kenntnis der knappen Mittel, die dem Stadtbezirksrat zur Verfügung stehen und in der Verantwortung den Einwohnern/innen des Stadtbezirkes gegenüber, sollen solche Maßnahmen und Projekte Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln erhalten, die eine möglichst breite Unterstützung finden und einen effizienten, verantwortungsvollen Einsatz der Mittel gewährleisten.
Es werden grundsätzlich keine Aufgaben oder Maßnahmen, die der Zuständigkeit der Stadt Hannover bzw. des zentralen städtischen Haushaltes sind, bezuschusst oder finanziert.

Zu diesem Zweck und um den Einwohnern/innen eine Hilfestellung vor einer Antragsstellung an die Hand zu geben, werden Zuwendungen des Stadtbezirksrats grundsätzlich nur unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:




Verfahren__________________________________________

Anträge können bei dem/der Bezirksbürgermeister/in des Stadtbezirks eingereicht werden. Die Anträge werden über den Fachbereich Steuerung, Personal und zentrale Dienste – Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten rechtzeitig an die Fraktionen und die Einzelvertreter/innen im Stadtbezirksrat weitergeleitet.

Im Interfraktionellen Kreis werden die Anträge erörtert und notwendige weitere Maßnahmen eingeleitet/ eingefordert, um noch evtl. formelle Mängel [z.B. fehlende Angaben/Vorlagen und weitergehende Erläuterungen anfordern, oder Einladung an den/die Antragsteller/in aussprechen etc.] der Anträge zu beheben.





Die Anträge auf Zuwendungen sollten mit nachfolgenden Anforderungen/Angaben versehen sein:
  • Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme/Anschaffung sowie eine Begründung für die Zuwendung unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Grundsätze der Vergabe von Zuwendungen:
  • Zeitplan für die Realisierung
  • Verbindliche Angaben über die voraussichtlichen Kosten [Finanzierungsplan, in der Regel zwei Kostenvoranschläge].
  • Darlegung bzw. Beschreibung der Eigenleistung des/der Antragstellers/in.
  • Bemühungen/Mitteilungen um eine Förderung/Beantragung von Mitteln durch Dritte[Sponsoren, Stadt]. Die Stellungnahmen sind in Kopie beizufügen bzw. nachzureichen.
  • Angaben über die Leistungen anderer Träger oder analogen Institutionen
  • Die Antragsteller/innen haben bei der Antragsstellung darzulegen, dass die Finanzierung der Maßnahme/des Vorhabens von der Stadt Hannover oder dem Träger der Einrichtung und analogen Institutionen ganz abgelehnt wird oder nur zum Teil [Angabe] erfolgen kann/soll.
  • Zusicherung von Verwendungsnachweisen [mit Originalbelegen] nach Abschluss der Maßnahme
  • Die bereits bei der Verwaltung eingereichten Anträge bleiben hiervon unberührt





Grundsätze der Vergabe von Zuwendungen:_______________
  • Die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates dienen der Förderung von Maßnahmen und Projekten, von Einrichtungen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Institutionen bei denen ein Bezug zum Stadtbezirk gegeben ist:
Zielgruppen: Projekte von Einrichtungen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Institutionen die ihren Sitz im Stadtbezirk haben und deren Teilnehmer/innen zum überwiegenden, zumindest aber größtenteils im Stadtbezirk wohnen sowie Projekte für oder mit den Einwohnern/innen des Stadtbezirks.
  • Projekte, die dem Stadtbezirk zu Gute kommen und eine Aufwertung des Bezirks zur Folge haben sowie seine Aufenthaltsqualität steigern.
  • Es werden keine bezirksübergreifende Projekte oder Projekte mit kommerziellen Absichten gefördert.
  • Bei Projekten mit bezirksratsgrenzübergreifender Bedeutung ist eine Zuwendung möglich, sofern sich auch der/die betroffene/n Stadtbezirk/e [unter Angaben der angeforderten bzw. gewährten Zuschüsse] hieran beteilig(t)en (hat/haben).



Um eine möglichst breite Verwendung der Mittel und eine hohe Eigenbeteiligung zu gewährleisten,
  • werden Zuwendungen in der Regel nur als Anteilsfinanzierung, sprich zu einem prozentualen Satz hinsichtlich der tatsächlich nachgewiesenen Gesamtkosten abzüglich Zuwendungen Dritter, bis zu einer Höhe von 50 % gewährt. Der Anteil wird zunächst von den voraussichtlichen Kosten ausgehend berechnet. Soweit die tatsächlich nachgewiesenen Kosten – die voraussichtlichen Kosten des Finanzierungsplans unterschreiten – sind entsprechende Überzahlungen zu erstatten.
  • werden grundsätzlich keine Folgekosten sowie laufende/wiederkehrende Verpflichtungen [z. B. Mieten, Pachten sowie laufende Ausgaben der Verwaltung etc.] bezuschusst. Des Weiteren werden auch keine Personal/Lohnkosten übernommen. Hingegen können Honorarkosten – im Einzelfall – anteilmäßig bezuschusst werden.
  • kann bei Zuwendungen bis zu 800,00 Euro im Einzelfall eine volle Finanzierung gewährt werden.
  • besteht bei Einzelanträgen – für bauliche Maßnahmen – eine Zuwendungshöchstgrenze von 2.000,00 Euro.
  • kann jede/r Antragsteller/in jährlich grundsätzlich nur eine Förderung erhalten. Es besteht eine Zuwendungshöchstgrenze von 10 % der Haushaltsmittel des Stadtbezirksrats.
  • erfolgt grundsätzlich keine Förderung von bereits durchgeführten Maßnahmen, es sei denn, die verzögerte Antragstellung wird ausreichend und nachvollziehbar begründet.
  • sind die Antragsteller/innen verpflichtet, alle evtl. auftretenden Veränderungen, oder bei Abweichungen von der im Antrag beschriebenen Maßnahme/Vorhaben diese dem Stadtbezirksrat unverzüglich anzuzeigen und zu informieren.
Eine Abweichung vom Stadtbezirksrat beschlossenen Zuwendungszweck für andere Zwecke [z.B. Beschaffung von anderen Geräten] ohne vorherige Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Nord ist nicht statthaft und führt automatisch zu einer Rückforderung der Zuwendungen.





Hinweise zur Vergabe von Zuwendungen des Stadtbezirksrats Nord
  • Jegliche Veröffentlichung [Presse, Flyer etc.] – vor, während und nach Beendigung der Umsetzung – der Maßnahme/des Projektes muss den Hinweis: „Förderung durch Mittel des Stadtbezirksrat Nord“ enthalten.
  • Nach Abschluss des Projekts oder der Maßnahme, berichtet der/die Antragsteller/in zusätzlich gegenüber dem Stadtbezirksrat schriftlich oder – auf Wunsch des Stadtbezirksrates – mündlich über den Einsatz/Verlauf der Mittel und dem erzielten Ergebnis. Der Stadtbezirksrat installiert somit ein Vergabecontrolling.
  • Unabhängig davon ist eine antragsgemäße Verwendung der Mittel für die Verwaltung nachzuweisen: die Verwaltung benötigt die Vorlagen der Originalrechnungen! Denn allein ein Rechenschaftsbericht gegenüber dem Stadtbezirksrat ist nicht ausreichend.
  • Eine gewährte Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine zukünftige Förderung oder weitere Leistungen.

Begründung

Um die Entscheidungen des Stadtbezirksrates hinsichtlich der Vergabe von Zuwendungen für die Einwohner transparent und nachvollziehbar zu gestalten, sind Bewilligungsrichtlinien mit Vergabekriterien unerlässlich.

Ferner soll damit die Vergabe der Mittel auf Grundlage einer breiten Mehrheit im Stadtbezirksrat erzielt werden und dafür sind vorgenannte Kriterien die Voraussetzung.