Drucksache Nr. 15-1284/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1629 - Bugstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-1284/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1629 - Bugstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1629 - Änderung einer Fläche für Sportanlagen (Tennis) in allgemeines Wohngebiet, öffentliche Verkehrsfläche und Flächen für die Wasserwirtschaft (Graben und Retention) - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Schaffung von Wohnbebauung wirkt sich auf Kinder, Jugendliche sowie Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Durch den Verkauf einer in städtischem Eigentum stehenden Fläche sind Einnahmen zu erwarten.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für ca. 30 Wohneinheiten verfolgt. Daneben sollen vorhandene Verkehrs- und Wasserflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Zum Schutz der Wohnbebauung muss die Lärmschutzwand an der Bahnlinie von 2 auf 3 m erhöht und nach Westen verlängert werden.





Der größte Teil des Geltungsbereiches ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 803 als Sondergebiet für Sportanlagen ausgewiesen. Für diesen Bereich bereitet der neue Bebauungsplan keinen naturschutzrechtlichen Eingriff vor. Für eine im Westen gelegene Erweiterungsfläche, die im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, müssen im weiteren Verfahren Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgelegt werden.
61.13 
Hannover / 06.05.2013