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Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.
Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Innerhalb des ca. 7.000 m² großen Geltungsbereichs befinden sich unter Denkmalschutz stehende, seit 1999 leerstehende, ehemalige Produktionsgebäude. Diese sind aufgrund von toxikologischer Belastung infolge der industriellen Vornutzung gemäß Niedersächsischem Landesgesundheitsamt durch Umnutzung oder Sanierung keiner Nutzung zu Aufenthalts- zwecken zuzuführen (s. Informationsdrucksache Nr. 1509/2023).
Die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG beabsichtigt eine Wiedererrichtung der Uferbebauung durch ein Gebäudeensemble. Die Gebäude sollen zu Wohnzwecken sowie durch nicht störende Gewerbebetriebe genutzt werden. Damit soll zum einen dem Bedarf nach neuem Wohnraum in der Stadt Hannover nachgekommen und zum anderen dem Bedarf nach Gewerbeflächen Rechnung getragen werden. Im Vorhaben ist zudem die Errichtung einer kulturellen Nutzung sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen. Der konkrete hochbauliche Entwurf soll im Zuge eines Wettbewerbsverfahrens gefunden werden. Die Aufgabenstellung wurde in Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Vorhabenträgerin entwickelt.
Der rechtsverbindliche Durchführungsplan Nr. 20 setzt Industriegelände fest. Für das geplante Vorhaben ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan, der bereits 2013 geändert wurde, stellt die Fläche an der Wunstorfer Straße als Gemischte Baufläche und im rückwärtigen Bereich als Wohnbaufläche sowie anteilig Allgemeine Grünfläche dar. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Für die benachbarte ehemalige Industriefläche ist ebenfalls Wohnbebauung mit Gewerbenutzungen geplant (Wasserstadt Limmer, 2. Bauabschnitt). Hierzu wurden Anfang 2022 die Ergebnisse des Gutachterverfahrens der Öffentlichkeit vorgestellt.
2015 fand für den Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1535 (Wasserstadt Limmer Ost) statt. Dessen Geltungsbereich wurde dann aber auf den 1. Bauabschnitt begrenzt, so dass der Geltungsbereich dieses Verfahrens nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 1535 war. Die Planungsziele von 2015, zu denen der Erhalt der Altgebäude gehörte, können nun nicht weiterverfolgt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 20.09.2023 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt. Die Drucksache zum Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss des Verfahrens befindet sich zurzeit in der Beschlussfassung (DS Nr. 0294/2024).