Drucksache Nr. 15-1280/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gartenstadt Hannover-Nord - Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1280/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gartenstadt Hannover-Nord - Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.3.5.

Mit dem Projekt „Gartenstadt Hannover-Nord“ der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH wird auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne voraussichtlich eines der größten Neubaugebiete in Hannover entstehen. Allerdings war das Gelände im Zweiten Weltkrieg als Flak-Stützpunkt erheblichen Bombardierungen ausgesetzt. Ein großer Teil der kontaminierten Erde wurde nach dem Krieg vom Osten in den Westen des Grundstücks geschüttet. Daher soll mindestens die Erde im Westen einmal komplett durchsiebt werden. Auch danach wurde das Gelände noch Jahrzehnte militärisch genutzt, so dass zusätzliche Altlasten nicht ausgeschlossen werden können.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Wie lautet der Stand hinsichtlich der erforderlichen Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?

2. Bis in welche Tiefe wurde/wird das Gelände durchsiebt und betrifft dies, wie ursprünglich geplant, nur den Westteil des Geländes?
3. Sofern nur der Westteil betroffen ist: Wie wurden/werden mögliche Kampfmittelreste bzw. zusätzlich angefallene Altlasten im Ostteil des Geländes sicher beseitigt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die für die Kampfmittelräumung erforderlichen Baumfällungen sind abgeschlossen, der noch verbliebene Grünschnitt kann jedoch erst nach Ablauf der Brut- und Setzzeit ab Mitte Juli 2019 weiter zerkleinert und abtransportiert werden.

Nach derzeitiger Planung soll ebenfalls ab Mitte Juli 2019 mit dem oberirdischen Gebäuderückbau begonnen werden. Aufgrund der erforderlichen kampfmitteltechnischen Begleitung bei Eingriffen in den Untergrund wird der Abbruch unterirdischer Gebäudeteile (Fundamente, Bunker) im Zuge der Bodensanierungsarbeiten nachfolgend voraussichtlich ab Spätsommer/Herbst erfolgen.

Zu 2.) Die geplanten o.g. Maßnahmen betreffen das gesamte Kasernengrundstück (Ost- und Westteil). Aufgrund der unterschiedlichen Historie/Vornutzung variieren jedoch die belastungsbedingt erforderlichen Eingriffstiefen in den Untergrund je nach Örtlichkeit zwischen durchschnittlich 0,50 m im Ostteil, ca. 1,20 m im Westteil sowie ca. 1,50 m im Grünzug. Im Bereich von Bombentrichtern kann ein Bodeneingriff von bis zu 3 m Tiefe erforderlich werden.

Zu 3.) entfällt