Anfrage Nr. 15-1278/2019:
Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld

In seiner Sitzung am 23.01.19 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide mit den Stimmen der Grünen Bezirksratsfraktion einer äußerst kritischen Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum „Planfestellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover“ zugestimmt (Ds 0114/2019 N1). Hauptkritikpunkte am Entwurf der infra sind, dass wesentlich in den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) Metzhof eingegriffen werden soll, insbesondere soll der Wall an mehreren Stellen durchgebrochen, mehrere nicht notwendige Wegeverbindungen eingerichtet bzw. vorhandene ertüchtigt und eine relevante Fläche versiegelt werden. Der GLB Metzhof ist durch eine Satzung geschützt, gegen die bei einer Realisierung an mehreren Stellen klar verstoßen werden würde.
Massive Kritik gab es auch am Verfahren, da die Drucksache erst sehr kurzfristig vorlegt wurde und Planungsalternativen nicht präsentiert bzw. scheinbar frühzeitig ausgeschlossen wurden. Die Grüne Bezirksratsfraktion wird sich, solange dies der Fall ist und nicht alle Informationen transparent vorliegen, ebenenübergreifend dafür einsetzen, dass der vorliegende Entwurf so nicht realisiert wird.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Hat die infra andere Planungsvarianten, die ggf. keine oder eine geringere Eingriffsintensität in den GLB Metzhof nach sich ziehen würden, gleichwertig geprüft? Wenn ja, welche? (bitte abschließend auflisten)

2. Können die einzelnen Planungsvarianten im Stadtbezirksrat kurzfristig vorgestellt und dahingehend erläutert werden, warum sie jeweils ausgeschlossen wurden? Wenn nein, warum nicht?

3. Inwieweit reagiert die infra auf die weiteren Kritikpunkte der Stellungnahme der LHH? (u.a. genaues Ausmaß der Flächenversiegelung unklar, möglicher Verlust des Objektschutzes des GLB, unzutreffende Einschätzung über den Verlust der Bodenfunktionen sowie des Kompensationsbedarfs, Radverkehrssicherheit)