Antrag Nr. 15-1274/2026:
Zusatzantrag zur DS 1093/2026: Grundschule Wilhelm-Busch, Teilsanierung

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zur DS 1093/2026: Grundschule Wilhelm-Busch, Teilsanierung

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Der Haushaltsunterlage Bau wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Stadtverwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für den Denkmalschutz des Gebäudes weiterhin bestehen und ob eine Aufhebung des Denkmalschutzes erreicht werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses sind die hierfür erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten. Das Bauvorhaben ist sodann hinsichtlich der folgenden Aspekte zu optimieren:
1. Kann die Maßnahme schneller abgeschlossen werden, sodass die Auslagerung an den Interimsstandort eher enden kann?
2. Kann die Maßnahme aufgrund der entfallenden Ansprüche aus dem Denkmalschutz günstiger und damit wirtschaftlicher werden?
3. Kann räumlichen und technischen Bedarfen im Gebäude und auf dem Außengelände, die ursprünglich nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar waren, nun doch nachgekommen werden (z. B. größere Klasseräume)?

Begründung

Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an der Wilhelm-Busch-Grundschule haben in den vergangenen Jahren aufgrund der Baufälligkeit des Schulgebäudes viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Teilsanierung des Gebäudes wird daher ausdrücklich begrüßt. Nichtsdestotrotz ergeben sich aufgrund der Notwendigkeit, den Schulbetrieb an einen Interimsstandort an der Göttinger Straße auslagern und bei der Sanierung die Aspekte des Denkmalschutzes berücksichtigen zu müssen, ernsthafte Zweifel an der Nachhaltigkeit des Sanierungsvorhabens. Die Stadtverwaltung wird daher dringend aufgefordert, die Aufhebung des Denkmalschutzes zu prüfen und das Sanierungsvorhaben im Falle eines positiven Prüfergebnisses umfangreich zu optimieren. Um die Mittelfreigabe und den Baubeginn nicht zu verzögern, wird dieses Anliegen explizit als Zusatzantrag formuliert. Jeder politische Beschluss zur Teilsanierung der Wilhelm-Busch-Grundschule muss zu allererst die Bedarfe der dort unterrichteten Kinder berücksichtigen.