Anfrage Nr. 15-1265/2022:
Modal Split und Planung der Geibelstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Modal Split und Planung der Geibelstraße

Die Geibelstraße ist durch die zahlreichen großen Bäume eingefasst, welche nicht zur Disposition stehen, daher ist die Möglichkeit der Anpassung/Veränderung nur in den Räumen zwischen den Baumstandorten gegeben. Die Stadt Hannover und die Ratsmehrheit haben den festen Willen, den Verkehr in der Landeshauptstadt nachhaltig zu gestalten, um die Mobilität aller Menschen zukunftssicher zu gewährleisten.

Es ist unstrittig, dass nicht nur zur Erreichung der Klimaschutzziele eine Veränderung des sogenannten „Modal Split“ in Richtung des Umweltverbundes erfolgen muss und soll. Aktuell ist dabei ein Radverkehrsanteil von 25% im Masterplan Mobilität von 2010 beschlossen, aber auch eine Steigerung auf 30% und mehr wird diskutiert und vermutlich auch notwendig sein. Bei einem stadtweit so ansteigenden Gesamtverkehrsanteil ist davon auszugehen, dass in diesem Anteil in den innenstadtnahen Stadtteilen entsprechend noch viel höher ausfällt.

In bekannten Fahrradstädten wird die gute Fahrrad-Infrastruktur vom Erfolg regelrecht „überrollt“, so dass teils auch vier Meter breite Radwege nicht mehr ausreichend sind, um den Radverkehr sicher abzuwickeln. Gleichzeitig profitiert die älter werdende Gesellschaft derzeit enorm vom Aufkommen der Pedelecs, so können auch weniger fitte, ältere Menschen noch ein hohes Maß an individueller Mobilität erreichen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Diese Fahrräder sind allerdings oft teuer und immer schwer, so dass die sichere Unterbringung ein großes Problem darstellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Ist der überwiegend zwei Meter breite Radweg in der Lage, den anvisierten stark steigenden Radverkehrsanteil sicher aufzunehmen und komfortabel sicherzustellen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung sichere und wetterfeste Abstellanlagen zum Beispiel für E-Bikes und Lastenfahrrädern in der Geibelstraße zu schaffen?

3. Wurde in der Planungsphase geprüft, ob die Geibelstraße von der Verkehrsbelastung und -bedeutung her zwingend im Vorbehaltsnetz verbleiben muss und somit eine teilweise Ausweisung als Einbahnstraße oder 30-Zone eine Option für eine andere Flächennutzung ist?