Antrag Nr. 15-1265/2020:
Für mehr Bürgerfreundlichkeit: Parlamentarische Anfragen als Möglichkeit der Kontrollfunktion der Verwaltung aufwerten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Für mehr Bürgerfreundlichkeit: Parlamentarische Anfragen als Möglichkeit der Kontrollfunktion der Verwaltung aufwerten

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Der Tagesordnungspunkt ANFRAGEN wird bei allen zukünftigen Sitzungen des Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld direkt nach dem TOP Einwohner*innenfragestunde behandelt.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird auf gefordert die Geschäftsordnung des Rates der LHH zu ändern. Der § 14 Abs. 5 GO: „Anfragen, die sich aus mehr als drei Einzelfragen zusammensetzen, sind unzulässig“ wird ersatzlos gestrichen.

Begründung


Zu 1. Viele Bürger*innen nehmen an den Bezirksratssitzungen teil, um Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzungen und zu anderen Angelegenheiten in der Einwohner*innenfragestunde zu stellen. Nur ein geringer Teil der Gäste verbleibt bis zum Ende der Bezirksratssitzungen, die bis zu 3,5 Stunden andauern. ANFRAGEN nach § 14 GO werden in den Bezirksratssitzungen im öffentlichen Teil mündlich beantwortet, leider erst als vorletzten TOP, vor dem TOP MITTEILUNGEN. Wir sollten dem guten Vorbild des Bezirksrates Misburg-Anderten folgen und auch Gästen mit Anschlussterminen die Möglichkeit geben, die Beantwortung von ANFRAGEN nach §14 GO beizuwohnen.

Zu 2. In der Geschäftsordnung für die Regionsversammlung Hannover gibt es weder bei Anfragen zur schriftlichen als auch zur mündlichen Beantwortung eine quantitative Beschränkung.

Nach § 14 Absatz 2 der GO der LHH steht für Anfragen, Zusatzfragen und deren Beantwortung pro Sitzung ein Zeitraum bis zu einer Stunde zur Verfügung. Dieser Zeitraum wurde bei keiner der bisherigen Sitzung ausgefüllt. Wir halten die Beschränkung von Anfragen auf bis zu drei Einzelfragen für willkürlich. Eine Stadtverwaltung mit mehr als 11.000 Beschäftigen kann es zugemutet werden auch Anfragen, die aus mehr als 3 Einzelfragen bestehen, zu beantworten.