Drucksache Nr. 15-1260/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion:
Straftaten im ersten Quartal 2025, Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 19.06.2025, TOP 10.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1260/2025 F1
1
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion:
Straftaten im ersten Quartal 2025, Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 19.06.2025, TOP 10.4.1.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Kriminalitätsentwicklung im ersten Quartal 2025:

1. Wie viele Straftaten wurden im ersten Quartal 2025 im Stadtbezirk registriert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Deliktgruppen)

2. Wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich zum ersten Quartal 2024 dar?

3. In welchen Stadtteilen kam es im ersten Quartal 2025 zu den meisten registrierten Straftaten und welche Schwerpunkte sind dort erkennbar?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1.:
Nach Auskunft der Polizei erfolgt grundsätzlich keine Herausgabe von unterjährigen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), da diese nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind.

zu 2.:


Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kann lt. Aussage der Polizei eine deutliche Steigerung der Gesamtfallzahlen vom 1. Quartal 2024 zum 1.Quartal 2025 festgestellt werden.
Eine Steigerung der Fallzahlen lässt sich im Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, im Bereich der Eigentumsdelikte (Diebstahl ohne und unter erschwerenden Umständen), bei Vermögens- und Fälschungsdelikten, sowie bei sonstigen Straftatbeständen, insbesondere Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Umweltdelikten, Beleidigungen und Sachbeschädigungen feststellen.
Kleinere Rückgänge der Fallzahlen sind bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie bei Verstößen gg. das BtMG (beachte Anpassungen i. K. KCanG) festzustellen.

Der Vergleich einzelner Quartale ist lt. Polizei für die Darstellung einer Kriminalitätsentwicklung jedoch nicht anzuraten.
Die PKS ist eine Endabgabestatistik. Am Beispiel von endbearbeiteten Straftatenserien kann eine Quartalsbetrachtung wie vorliegend in örtlich eingegrenzten Bereichen auf Ebene eines Stadtbezirks bzw. Stadtteils und dementsprechend mit niedrigen Grundwerten von Fallzahlen zu deutlichen Veränderungen der Fallzahlen und Fehldeutungen führen. Entsprechend empfiehlt die Polizei, eine ganz- und langjährige Betrachtung der PKS analog den Übersichten aus dem Sicherheitsbericht vorzunehmen.

In Anlage 1 werden die Gesamtfallzahlen für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 übersandt.

zu 3.:
Die einzelnen Stadtteile sollten lt. Polizei nicht miteinander verglichen und isoliert die Kriminalitätsentwicklung betrachtet werden. Für die Kriminalitätsbelastung der einzelnen Stadtteile sind weitere, kriminalgeografisch zu berücksichtigende Faktoren (Anzahl Einwohnende, Frequenz von Nutzenden (ÖPNV etc.), geografische Strukturen etc.) von Bedeutung.

Die höchsten Fallzahlen lassen sich im Stadtbezirk bei den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Eigentumsdelikten sowie sonstigen Straftatbestände gem. StGB (bspw. und insbesondere Sachbeschädigungen) feststellen.