Drucksache Nr. 15-1260/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bauernhäuser und Höfe in Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1260/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bauernhäuser und Höfe in Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.1.4.

Der Stadtteil Bothfeld hat sich nach Aussagen auf der Internetseite der LH Hannover aus „dem dörflich geprägten Ortskern“ zu einem bevorzugten Wohnstandort mit Gebieten unterschiedlichen Charakters entwickelt. Im Stadtteil Bothfeld finden sich häufig noch ältere Bauernhäuser, welche früher als Höfe landwirtschaftlich genutzt wurden und diese dörfliche Charakter prägen. Um die Attraktivität des Stadtteils zu erhalten und zu steigern, gilt es auch diese Prägung durch die ehemaligen Bauernhäuser bzw. Höfe zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele ehemalige Bauernhäuser bzw. Höfe befinden sich aktuell noch im Stadtteil Bothfeld (bitte soweit möglich einzeln angeben)?
2. Wurden in den letzten fünf Jahren Bauernhäuser bzw. Höfe umfassend umgebaut oder gar abgerissen (bitte soweit möglich einzeln angeben)?
3. Welche der bestehenden Gebäude sind durch Denkmalschutz geschützt und welche Maßnahmen erfolgen darüber hinaus bei allen Gebäuden, um sie zu erhalten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu Frage 1:
Genaue Bestandszahlen über ältere Gebäude, die die dörfliche Vergangenheit Bothfelds widerspiegeln, liegen der Verwaltung nicht vor. Soweit derartige Gebäude in der aktuellen Denkmalliste als Baudenkmale geführt werden, kann ihre Anzahl beziffert werden (z. Z. in Bothfeld 4 Objekte als Gebäudeensemble und 11 Objekte als Einzelbaudenkmale). Die Anzahl der Gebäude, die zwar augenscheinlich an die dörfliche Vergangenheit Bothfelds erinnern, die aber aufgrund ihrer teils massiven Veränderung bei Modernisierungen in den jüngeren Jahrzehnten nicht mehr die Kriterien zur Aufnahme in die Denkmalliste des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erfüllen, könnte nur durch eine zeit- und personalintensive Begehung und Bestandserhebung vor Ort ermittelt werden. Interessierten seien als Informationsquelle hier die umfangreichen Werke von Gerhard Stoffert und Bernd Sperlich „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009, Teil 1 und 2“ sowie die vom Niedersächsischen Heimatbund herausgegebene Chronik von Wilhelm Winkel „Bothfeld, Geschichte von Kirchspiel und Voigtei mit den Orten Bothfeld, Groß-Buchholz, Klein-Buchholz und Lahe“ genannt.

Zu Frage 2:
Aus den letzten 5 Jahren ist nur das Objekt „Gernsstraße 26“ bekannt, das 2017 einem Wohnhausneubau gewichen ist. Das Gebäude war nicht denkmalgeschützt.

Zu Frage 3:
Von den bauhistorisch interessanten Objekten in Bothfeld stehen aktuell 4 als Ensemble unter Denkmalschutz, nämlich die sog. PLANO-Häuser in der Kurze-Kamp-Straße, Einsteinstraße und Emil-Nolde-Weg sowie der jüdische Friedhof mit Kapelle und Grabmälern, der alte Friedhof Bothfelds an der Ebelingstraße und die St. Nicolai-Kirche mit ihrem Friedhof und Grabmälern. Weitere 11 Objekte sind z. Z. als Einzelobjekte denkmalgeschützt. Es handelt sich dabei um folgende Gebäude:
- Dreihornstraße 18
- Im Heidkampe 67
- Laher Kirchweg 64
- Luise-Blume-Straße 1 (Gartenpavillon)
- Martinstraße 3
- Podbielskistraße 321-325 (ehem. Geha-Werk)
- Sutelstraße 23
- Sutelstraße 25
- Sutelstraße 30

Bau- und Bodendenkmale werden (nachrichtlich) in ein Verzeichnis eingetragen, ggf. aber bei inzwischen entfallener Denkmaleigenschaft auch wieder gelöscht. Dieses Verzeichnis wird vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege erstellt und regelmäßig aktualisiert. Auszüge aus dem Verzeichnis können bei den jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden eingesehen werden.
Baudenkmalbedingte Aufwendungen werden finanziell einerseits durch erhöhte steuerliche Abschreibung, andererseits in Einzelfällen auch durch Gewährung individueller Zuwendungen gefördert. Ansprechpartner für eine entsprechende Beratung sind zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde. Fördermöglichkeiten bestehen z. B. auch über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Literaturhinweis:
- Stoffert, Gerhard: „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009“, Teil 1; Hannover 2009
- Sperlich, Bernd: „Von Bothvelde 1274 bis Bothfeld 2009“, Teil 2; Hannover 2009
- Winkel, Wilhelm: „Bothfeld – Geschichte von Kirchspiel Voigtei“, Hannover 1986