Drucksache Nr. 15-1260/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auslastung und vertragliche Grundlagen des Freibades im Fössebad
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.06.2011
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1260/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auslastung und vertragliche Grundlagen des Freibades im Fössebad
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.06.2011
TOP 8.2.1.

Unlängst wurde in der Presse über einen geplanten Hallenneubau im Fössebad berichtet (siehe Anhang).
Im Zusammenhang mit diesen Planungen wurden Informationen bekannt nach denen mit dem Neubau eine Schließung des Freibades einhergehen soll.
Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht vorgestellt wurden und auch der Presse nichts diesbezügliches zu entnehmen war, fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Planungen der heutigen oder zukünftigen Betreiber bekannt den Betrieb des Freibades (nach einem Hallenneubau) einzustellen?
2. Wie sind die Besucherzahlen des Freibadebereichs des Fössebades und des Volksbad Limmer in den letzten 5 Jahren?
3. Erlauben die bisherigen Verträge zwischen der LHH und der Fössebad-Betriebs GmbH eine ersatzlose Schließung des Freibadebereichs im Fössebad und/oder welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ggf. eine solche Schließung zu verhindern?

Antwort

Zu 1.:
Der Verwaltung sind keine Planungen der heutigen oder zukünftigen Betreiber bekannt, den Betrieb des Freibades (nach einem Hallenneubau) einzustellen.

Zu 2.:
Das Volksbad Limmer hatte in den letzten fünf Jahren folgende Besucherzahlen:

2010 32.110 Besucher/innen
2009 30.329 Besucher/innen
2008 25.175 Besucher/innen
2007 18.414 Besucher/innen
2006 17.857 Besucher/innen

Die Besucher im Freibadeteil des Fössebades betreten das Bad über die Hallenbadkasse.
Eine getrennte Zählung von Hallen- und Freibadbesuchern wurde bislang nicht vorgenommen. Es gibt aber durchaus eine nicht unerhebliche Anzahl von BesucherInnen, die bei schönem Wetter ausschließlich den Freibadbereich nutzen.

Zu 3.:
Gemäß Betriebsführungsvertrag ist die Aufgabe des Freibadebereichs nur mit Zustimmung der Stadt möglich.