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Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Arthur Lechtchyner
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Lechtchyner die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Lechtchyner hat mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz nach außerhalb des Stadtbezirks verlegt hat. Im Einwohnermeldeverzeichnis ist die Abmeldung erfolgt. Aufgrund des Verlustes der Wählbarkeit verliert Herr Lechtchyner damit seinen Sitz im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken. Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken festzustellen.
18.62.12
Hannover / 09.05.2019