Anfrage Nr. 15-1251/2010:
Parkbuchten Peiner Straße

Inhalt der Drucksache:

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Parkbuchten Peiner Straße

Vor dem Grundstück Peiner Straße 2 befinden sich Parkbuchten, bei denen das Parken von Montag bis Freitag zu bestimmten Zeiten nicht – am Samstag und Sonntag jedoch erlaubt ist. Da an dieser Stelle insbesondere werktags ein erhöhter Parkplatzbedarf besteht, ist es unverständlich, weshalb gerade zu dieser Zeit das Parken dort untersagt ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb ist das Parken an der oben genannten Stelle nur zu bestimmten Zeiten erlaubt?
2. Wäre es möglich, dass das Parken dort zeitlich uneingeschränkt erlaubt wird?