Anfrage Nr. 15-1250/2020:
Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 2: Allgemein (2)

Inhalt der Drucksache:

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Begriffsbestimmung "nicht-öffentlich" bzw. "vertraulich" im Kontext der Bezirksratsarbeit in Buchholz-Kleefeld. Teil 2: Allgemein (2)

Sachverhalt:
Es gibt immer wieder Unklarheiten bzw. Ungewissheiten über die Frage, ob Stadtbezirksratsmitglieder über
nicht-öffentliche und/oder vertrauliche Inhalte von Sitzungen sprechen dürfen. Eindeutige,
transparente und nachvollziehbare Regelungen sind notwendig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Müssen alle Daten aus einer vertraulichen Sitzung bzw. einer vertraulichen TOP vertraulich behandelt werden
oder nur personenbezogene Daten sowie Stellungnahmen einzelner Stadtbezirksratsmitglieder und Abstimmungsvorgänge und -ergebnisse?
2. Wenn nur personenbezogene Daten sowie Stellungnahmen einzelner Stadtbezirksratsmitglieder und Abstimmungsvorgänge aus einer vertraulichen Sitzung vertraulich behandelt werden müssen, kann ein Stadtbezirksratsmitglied nicht-personenbezogene
Daten und Abstimmungsergebnisse aus einer vertraulichen Sitzung öffentlich machen und - falls nicht - wieso nicht?
3. Wann wird ein Tagesordnungspunkt für nicht-öffentlich und wann für vertraulich erklärt?