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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Umwidmung in eine Anliegerzone
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 29.09.2011
TOP 6.4.1.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten, gem. Nds. Straßengesetzes eine Teileinziehung der Straßenzüge Stilleweg, Sven-Hedin-Straße und der abgehenden Anliegerstraßen vorzunehmen und eine Umwidmung in eine Anliegerzone vorzunehmen und das Verkehrszeichen „Anlieger und Fahrräder frei“ zu errichten.
Alternativ wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung einer vorhandene „Tempo 30“-Zone mit ggf. verkehrsberuhigenden Baumaßnahmen (z.B. Pflanzkübel, etc.) zu ergänzen prüfen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Für die Teileinziehung der Sven-Hedin-Straße und des Stilleweges liegen nach Niedersächsischem Straßengesetz keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohles vor, um die Benutzungsarten oder Benutzerweise zu beschränken.
Die Verwaltung sagt jedoch zu, in der Sven-Hedin-Straße die Verkehrssituation und Geschwindigkeiten zu erheben, um eine ggf. erforderliche Verkehrsberuhigung prüfen zu können. Der Bezirksrat wird dann von der Verwaltung über das Ergebnis informiert.