Drucksache Nr. 15-1250/2011 N1 S1:
Umwidmung in eine Anliegerzone
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 29.09.2011
TOP 6.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1250/2011 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Umwidmung in eine Anliegerzone
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 29.09.2011
TOP 6.4.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, gem. Nds. Straßengesetzes eine Teileinziehung der Straßenzüge Stilleweg, Sven-Hedin-Straße und der abgehenden Anliegerstraßen vorzunehmen und eine Umwidmung in eine Anliegerzone vorzunehmen und das Verkehrszeichen „Anlieger und Fahrräder frei“ zu errichten.

Alternativ wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung einer vorhandene „Tempo 30“-Zone mit ggf. verkehrsberuhigenden Baumaßnahmen (z.B. Pflanzkübel, etc.) zu ergänzen prüfen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Für die Teileinziehung der Sven-Hedin-Straße und des Stilleweges liegen nach Niedersächsischem Straßengesetz keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohles vor, um die Benutzungsarten oder Benutzerweise zu beschränken.

Die Verwaltung sagt jedoch zu, in der Sven-Hedin-Straße die Verkehrssituation und Geschwindigkeiten zu erheben, um eine ggf. erforderliche Verkehrsberuhigung prüfen zu können. Der Bezirksrat wird dann von der Verwaltung über das Ergebnis informiert.