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Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e. V.
Antrag,
zu beschließen, der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e. V. die im Haushaltsjahr 2010 veranschlagte Zuwendung in Höhe von 1.700,- € aus dem Verwaltungshaushalt 2010 – Allgemeine Freizeitförderung – Sonstige Stadtteilkulturarbeit – Finanzstelle 3559.000 718000 zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | €1,700.00 | 3559.000 718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €1,700.00 | |
Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | (€1,700.00) | |
Die Verwaltung befürwortet die Zahlung der beantragten Zuwendung in Höhe von 1.700,- €. Mittel sind bei der o. g. Finanzstelle veranschlagt.
Die sachgerechte Verwendung von gewährten Zuwendungen durch den Empfänger wird von der Verwaltung regelmäßig überprüft.
Der Zuwendungsempfänger wird darauf hingewiesen, dass unter Umständen nicht der volle Zuwendungsbetrag ausgezahlt werden wird. Diese Einschränkung bezieht sich auf maximal 20 % der bewilligten Zuwendung und gilt insbesondere, wenn die Entwicklung des Haushaltes zum Jahresabschluss 2010 eine erhebliche Deckungslücke befürchten lässt.
Begründung des Antrages
Die AMK benötigt die Zuwendung im Wesentlichen, um die Geschäftsführung für die Mitgliedsvereine zu leisten, sowie für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen.
43.2 0
Hannover / May 27, 2010