Drucksache Nr. 15-1247/2020 S1:
Änderungsantrag zu Drs. 15-1033/2020: Grundsanierung der Gollstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1247/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drs. 15-1033/2020: Grundsanierung der Gollstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.3.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Grundsanierung der Gollstraße in Anderten zu sorgen.

Sollte für den geplanten Neubau der Brücken der Lehrter Straße und der Bundesstraße 65 über den Mittellandkanal wieder eine Umleitung über die Gollstraße geführt werden, so soll die Sanierung erst nach Abschluss dieser Arbeiten durchgeführt werden. In dem Fall ist so zeitig mit der Planung zu beginnen, dass unmittelbar im Anschluss an den Neubau der Brücken mit der Grundsanierung der Gollstraße begonnen werden kann.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Begründung:
Die im Stadtbezirk Misburg-Anderten gelegene Gollstraße ist Teil des Vorbehaltsnetzes und wies 2019 ein Verkehrsaufkommen von rund 3.500 Kfz/d auf gegenüber einem Verkehrsaufkommen von rund 15.000 Kfz/d an der Anderter Straße. Die Verkehrsbelastung entlang der Gollstraße ist somit durchschnittlich für das Vorbehaltsnetz.

Zum Gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Grundsanierung der Gollstraße nicht vorgesehen. Die dafür erforderlichen erheblichen Haushaltsmittel stehen weder im aktuellen Haushalt zur Verfügung noch sind sie in der Mifrifi eingeplant. Die Gollstraße wird im Rahmen der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.