Antrag Nr. 15-1245/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Betrieb des Friedhof Badenstedt (Neu) auch weiterhin für Sargbestattungen beizubehalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, diese auch zukünftig durchführen zu können.

Begründung


1.) Die Verwaltung der LH Hannover hat dem Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit
DS 0578/2020 vorgeschlagen, den Friedhof Badenstedt für Sargbestattungen zu
schließen und diese zukünftig nur noch auf dem Friedhof in Ricklingen durchzuführen. Wir
mussten bereits nach kurzer Recherche feststellen, dass die erforderlichen Maßnahmen
für die seit der 1991 beschlossenen Beibehaltung des Friedhofs Badenstedt, entweder
ignoriert oder zumindest nicht eingehalten wurden. Es war die Aufgabe und gehört zum
Zuständigkeitsbereich der LH Hannover, nach erneuter Nutzung in 1991, alle
Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen,
Sargbestattungen durchzuführen. Eine unzureichende Leichenverwesung kommt
bedauerlicherweise immer wieder vor und kann daher generell nicht als Beispiel für eine
notwendige Schließung herangezogen werden. Die uns zur Verfügung gestellten,
teilweise dramatischen Fotos von unzureichend verwesten Gräbern, sollten dies
bekräftigen, geben jedoch auch keinen Hinweis auf die evtl. feuchten oder trockenen
Umgebungseinflüsse des Wetters. Wir möchten die Situation nicht klein reden, jedoch gibt
es heutzutage eine Vielzahl an geologischen und sonstigen Möglichkeiten, die
Verwesung positiv zu beeinflussen und dieser mit geeigneten Mitteln entgegenzutreten.

2.) Warum wurde schon damals nicht unverzüglich damit begonnen, bei einem Grabaushub
die lehmhaltige Erde gegen ein anderes, luftdurchlässiges und somit auch
verwesungsunterstützendes Füllmaterial auszutauschen? Darüber hinaus stellt sich die
Frage, warum Sargbeisetzungen in Badenstedt so tief (1,8 m unter Rasenkante) erfolgen
müssen? Generell ist lediglich eine Erddeckung von 0,9 m über Sargdeckel erforderlich,
die durch spezielle Särge mit einer geringeren Höhe von 50-60cm noch begünstigt
werden und sich somit eine Grabsohltiefe von nur 1,5 m ergibt. Die bereits 1991
angesprochene Anschüttung von zusätzlich geeignetem Bodenmaterial wurde ebenso
außer Acht gelassen, wie eine Drainage, die speziell in regenreichen Monaten den
Zustand des Bodens ebenfalls hätte verbessern können.


3.) Die LH Hannover ist sicherlich nicht die einzige Stadt, die mit Grundwasser im
Friedhofsbereich konfrontiert ist. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt unterschiedliche
Untersuchungen, dies zu beheben oder evtl. sogar einen Erfahrungsaustausch über
alternative Maßnahmen, die andere Städte hierzu ergriffen haben und wurde das
Ergebnis dem BZR mitgeteilt? Falls nicht, entsteht zumindest der Eindruck, dass
praktikable Lösungen, das Bodenproblem zu beheben, nicht intensiv genug verfolgt
wurden. Vor diesem Hintergrund erwarten wir die Beauftragung eines Gegengutachtens,
z.B. von Herrn Dr. Albrecht aus Wennigsen, die unsere Argumentationen unterstützen
und Rechnung tragen.

4.) Wir stellen immer mehr fest, dass kleinere Stadtteil-Friedhöfe (Badenstedt-Alt: 1965,
Fössefeld: 1971, Limmer-Alt: 1965, Limmer-Neu: 1972, Lindener Berg: 1965, Nackenberg: 1972, Wettbergen: 1976) in der Vergangenheit nach und nach geschlossen wurden und die
Überlegung, ob mit der Schließung des Friedhofs Badenstedt nicht evtl. auch ein Exempel
statuiert werden soll, nicht naheliegend ist? Bürgernahe kleine Stadtteil-Friedhöfe dürfen
zugunsten großer Stadt-Friedhöfe nicht ersetzt werden.

5.) Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der Verwaltung, dass dem Wunsch der
Bevölkerung unbedingt Rechnung getragen wird und Berücksichtigung findet. Wie bereits
schon 1989, hat der Bürgerverein Badenstedt eine neuerliche Unterschriftensammlung
gestartet, die, aufgrund der Kürze der Zeit und unter erschwerten Bedingungen durch
COVID-19, noch nicht abgeschlossen ist.

6.) Friedhöfe sind der Spiegel unserer Gesellschaft, der Geschichte und ein Kulturgut der
besonderen Art. Grabsteine sind oftmals auch Kunstwerke, die nicht nur die Namen und
Hinweise zu den Verstorbenen tragen, sondern auch im Stadtbezirk von deren Leben,
Persönlichkeit und Verdiensten erzählen. Der Friedhof als Ruheplatz der Toten und Ort
der Trauer ist daher aus gutem Grund im unmittelbaren Umfeld anzufinden. Hier treffen
sich Menschen, sprechen miteinander, geben sich oftmals gegenseitig Halt in der Trauer,
bieten den Raum für evtl. neue Kontakte und das darf den Trauernden daher nicht
mutwillig genommen werden. Eine Umbettung der Särge bedeutet darüber hinaus einen
vermeidbaren Eingriff in die Totenruhe, die bei den Angehörigen eine hohe emotionale
Belastung darstellt. Wenn wir uns vor Augen halten, das insbesondere ältere,
bewegungseingeschränkte BürgerInnen künftig einen weiten Weg auf sich nehmen sollen,
um ihre Angehörigen und Freunde zu betrauern, so empfinden wir das als unzumutbar!
Es ist unsere Verpflichtung, diese wichtigen Interessen der BürgerInnen bestmöglich
wahrzunehmen. Eine Teilschließung und Leichen-Umbettung stellt daher einen riesigen
mentalen und gefühlsmäßig stark belastenden Eingriff für die Bevölkerung dar und deckt
sich nicht mit der Aufgabe der Verwaltung, die Interessen der Bürger zu wahren!

Aus den genannten Gründen können wir der Schließung im Interesse der BürgerInnen nicht
zustimmen und beantragen die Beibehaltung.