Anfrage Nr. 15-1245/2013:
Lärmbelastung in Bereich Bückeburger Allee / B 65

Inhalt der Drucksache:

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Lärmbelastung in Bereich Bückeburger Allee / B 65

Mit der Informationsdrucksache Nr. 0820/2013 hat die Landeshauptstadt Hannover den Stadtbezirksräten die Fortführung des Lärmaktionsplans 2010 vorgelegt. Darin wird erneut deutlich, dass viele lärmintensive Bereiche, wie vor allem die Bundesstraßen und Bundesautobahnen sowie die Schienenwege der DB AG, nicht in die städtische Zuständigkeit fallen. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Landeshauptstadt Hannover gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sowie der DB AG lediglich lärmmindernde Maßnahmen anregen, diese aber nicht erzwingen kann. In oben genannter Drucksache erwähnt die Verwaltung nun, dass die NLStBV für drei Schnellwegbereiche im Stadtgebiet Handlungsbedarf ausgemacht hat.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Um welche Schnellwegbereiche handelt es sich dabei?
  2. Wie beurteilen Stadtverwaltung und NLStBV den Lärmsanierungsbedarf im Bereich der B 65 / Bückeburger Allee, insbesondere im Teilbereich zwischen den Stadtteilen Mühlenberg und Bornum?
  3. Hat nach Einschätzung der Landeshauptstadt Hannover und des NLStBV die Einführung der LKW-Maut für Autobahnen zu einer signifikanten (und damit lärmsteigernden) Mehrbelastung der Bückeburger Allee durch LKW geführt, die diese Abgabe zu umgehen suchen?