Antrag Nr. 15-1243/2021:
Aufpflasterung an neuralgischen Punkten zur Unfallprävention

Inhalt der Drucksache:

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Aufpflasterung an neuralgischen Punkten zur Unfallprävention

Antrag

1.) An den Einmündungen Brühlstraße/Escherstraße und am Klagesmarkt/Schloßwenderstr. den Fuß-und Radweg aufzupflastern, sodass eine ebene Querung möglich wird.

2.) Die Durchfahrt (Wendeschleife) in der Brühlstraße auf Höhe der Escherstraße zu schließen.

3.) Einen Vorschlag zu unterbreiten, wie an der Einmündung Archivstraße/Laavesalle – trotz Busverkehrs – zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Begründung

Wie aus der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Grünen (15-0778/2021) hervor geht, kommt es im Stadtbezirk Mitte immer wieder zu Unfällen zwischen Radfahrenden und ab- bzw. einbiegenden KFZ – besonders entlang des City-Rings. Allein zwischen 2017 und 2020 registrierte die Polizei an ausgewählten Einmündungen mehr als 200 Zusammenstöße. In 4 von 5 Unfällen wird den KFZ-Fahrer*innen dabei die Hauptschuld zugeschrieben. Die Polizeidirektion Hannover hebt zudem hervor, dass es “auffallend” sei, “dass etwa bei jedem zweiten Verkehrsunfall der Radfahrende aus Sicht des Kfz von rechts kommt.” (15-0778-2021 F1)

Allein an der Einmündung Brühlstraße/ Escherstraße – mit Zwei-Richtungs Radweg entlang der Brühlstraße – gab es im betrachteten vier-Jahres Zeitraum 15 Unfälle, davon allein im Jahr 2019 (dem Jahr nach Aufbringen der 3D-Markierung!) sechs Abbiegeunfälle. Eine sehr große Häufung für eine so kleine Einmündung.

Es wird also deutlich, dass die Zweirichtungsradwege – und die damit einhergehenden zusätzlichen, schnellen Querungen aus einer für den KFZ-Fahrenden, anderen (Blick-)Richtung – den Autofahrenden erhebliche Probleme bereiten. Es gilt daher, diese Stellen weiter zu entschärfen.

Aus der Antwort der Verwaltung und der Polizeidirektion geht zudem hervor, dass die im September 2018 an (drei!) neuralgischen Stellen im Bezirk Mitte aufgebrachten 3-D Markierungen keine Abhilfe geschaffen haben. Die von der Verwaltung angesprochenen Trixie-Spiegel sind an keiner der drei genannten Einmündungen mit 3-D Markierungen angebracht. Auch würden diese Spiegel die Situation für Autofahrende hinsichtlich der Sichtbarkeit von von rechts (beim Einbiegen) bzw. von Vorne (beim Abbiegen) kommenden Radfahrenden nicht verbessern.

Durch eine Aufpflasterung der Querungen soll das schnelle Ab- und Einbiegen des KFZ-Verkehrs verhindert werden und damit Unfälle vermieden bzw. im Fall eines Unfalls, die Verletzungsgefahr dank der geringeren Geschwindigkeit minimiert werden. Eine Aufpflasterung ist zudem der Barrierefreiheit zuträglich.