Antrag Nr. 15-1235/2013:
Einmündung Am Friedenstal / Hannoversche Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Einmündung Am Friedenstal / Hannoversche Straße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die vorhandenen Parkplätze für Kraftfahrzeuge auf der Hannoverschen Straße in Fahrtrichtung Innenstadt vor der Einmündung der Straße Am Friedenstal auf einer Länge von insgesamt 20 Metern vor dem Schnittpunkt der Radverkehrsanlage und der Fahrbahn zu Fahrradstellplätzen mit Bügeln umgewidmet werden. Das trägt auch den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Rechnung, die ein freies Sichtfeld auf parallel zur Fahrbahn laufende Radwege in Einmündungsbereichen verlangen.

Begründung:
Die genannte Einmündung wurde vor einigen Monaten umgebaut und mit einer Verkehrsinsel versehen, die von Rad- und Gehweg der Hannoverschen Straße gekreuzt wird. Da das Sichtfeld nach links der aus der Straße Am Friedenstal einfahrenden Kraftfahrzeugführer bei einem Stoppen vor dem Radweg unzureichend ist, fahren diese oft ohne Rücksicht auf den Radverkehr bis zum Ende der Verkehrsinsel vor, warten dort und blockieren derweil den Radweg.

Eine Gefahr für Radfahrer besteht durch Abbieger aus der Hannoverschen Straße, die ebenfalls wegen der am rechten Rand geparkten Fahrzeuge nur sehr eingeschränkte Sicht auf den Radweg haben. Oft parkt vor den markierten Plätzen direkt vor der Sperrfläche noch ein Fahrzeug, sodass der Sichtbereich auf viel zu geringe 5 Meter schrumpft.

Um den Sichtbereich auf die erforderlichen 20 Meter frei zu machen, müssen die vordersten zwei der insgesamt vier vorhandenen Parkplätze sowie der freie Raum zwischen dem letzten Parkplatz und der Sperrfläche umgewidmet werden. In der näheren Umgebung findet sich ausreichend freier Parkraum als Ersatz. Die Schaffung von Radabstellplätzen mit Bügeln an dieser Stelle deckt einen vorhandenen Bedarf, verhindert zuverlässig, dass dort Kraftfahrzeuge verbotswidrig parken und erübrigt eine Ausschilderung oder andere bauliche Maßnahmen. Abgestellte Fahrräder sind anders als geparkte Kraftfahrzeuge kein Sichthindernis.

Urs Mansmann
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen