Anfrage Nr. 15-1227/2025:
Abstellen von E-Scootern im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Abstellen von E-Scootern im Stadtbezirk Mitte

Das „wilde“ Abstellen von E-Scootern hat im Stadtbezirk Mitte in der Vergangenheit insbesondere auf Gehwegen immer wieder zu Problemen und Behinderungen geführt. Seit geraumer Zeit hat die Verwaltung, wie zuvor angekündigt, spezielle Abstellflächen für diese Fahrzeuge eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet. Diese Abstellflächen werden jedenfalls teilweise genutzt, wenngleich die Fahrzeuge mangels einer abgrenzenden Beschilderung (wie in anderen Städten) auch darüber hinaus im weiteren Umfeld und wie bisher anderswo verkehrsbehindernd zurückgelassen werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Dürfen E-Scooter in der Innenstadt nur noch auf ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden?

2. Hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Anbietern das sog. Geofencing eingeführt, d.h. das softwaregesteuerte Verbot, die Fahrt außerhalb ausgewiesener Stellflächen zu beenden?

3. Falls dies nicht der Fall ist: Wird die Verwaltung die E-Scooter-Anbieter in absehbarer Zeit dazu verpflichten, eine Software mit Geofencing als digital gesteuerter Stellplatzlösung einzusetzen?