Drucksache Nr. 15-1227/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Konzept zum Wohle der Kinder
in der Obdachlosenunterkunft in der Podbielskistraße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 20.05.2019, TOP 12.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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15-1227/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Konzept zum Wohle der Kinder
in der Obdachlosenunterkunft in der Podbielskistraße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 20.05.2019, TOP 12.1.2.

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Stadtteil Burg gab es für die Kinder der dortigen Obdachlosenunterkunft ein enges Netzwerk, das gute Ergebnisse u.a. zu dem Thema Schulabsentismus erarbeitet hat. Diese Netzwerkstrukturen müssen in Vahrenwald-List erst einmal aufgebaut werden und die gefundenen Ergebnisse sinnvoll transferiert werden. Die Unterbringung mehrerer Kinder in einer Schule oder Klasse ist der Integration hinderlich und stößt auf große Bedenken der Schulleitungen und Eltern. Im Hinblick auf den Umzug in die Alte Peiner Heerstraße sollten die Kinder möglichst in kleiner Zahl auf verschiedene Schulen und ggf. gleich in Schulen des neuen Einzugsbereiches vorgenommen werden um erneute Schulwechsel zu vermeiden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

Wie gedenkt die Verwaltung zum Wohle der Kinder in der o.g. Einrichtung,

  1. eine integrationsfördernde Verteilung auf verschiedene Schulen vorzunehmen?
  2. weitere Schulwechsel nach Fertigstellung der Obdachlosenunterkunft in der Alten Peiner Heerstraße zu vermeiden?
  3. die bestehenden Netzwerke aus dem Stadtteil Burg und deren Ergebnisse in den Stadtbezirk Vahrenwald-List zu transferieren?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1) Grundsätzlich sind durch die festgelegten Schulbezirksgrenzen für Grundschulen in der Landeshauptstadt Hannover auch die Gebäude bzw. Anschriften von Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünften erfasst.
Durch die teilweise sehr hohen Kapazitäten der Unterkünfte ergeben sich für einzelne Grundschulstandorte allerdings erhebliche Herausforderungen.
Die Landeshauptstadt Hannover hat daher in Abstimmung mit der Landesschulbehörde eine Sonderregelung in Bezug auf die Zuständigkeit von Grundschulen für Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünfte getroffen.
Ziel ist eine konzeptionelle Zusammenarbeit mehrerer Grundschulen im nahe gelegenen Umkreis der Unterkünfte und einer damit einhergehenden Verteilung der Verantwortlichkeit für die dort lebenden Schüler*innen auf mehrere Grundschulen.

Entsprechende Abstimmungsgespräche mit den infrage kommenden Grundschulleitungen unter Beteiligung der Landesschulbehörde werden derzeit geführt.


Zu Frage 2) Informationen über geplante oder bevorstehende Veränderungen in der Belegung der Unterkünfte fließen in die unter 1 genannten Abstimmungs- und Vernetzungsgespräche ein, so dass weitere Schulwechsel vermieden werden können.

Zu Frage Frage 3) Die Erfahrungen aus dem Stadtteil Burg werden über die Vertreter*innen der Landesschulbehörde und des Fachbereichs Schule in den unter 1 genannten Abstimmungs- und Vernetzungsgesprächen eingebracht. Notwendige Kontakte werden entsprechend vermittelt.