Antrag Nr. 15-1226/2012 N1:
Aufhebung der Richtungsgebundenheit des Fahrradweges Nebenanlage Göttinger Chaussee / Ostseite

Inhalt der Drucksache:

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Aufhebung der Richtungsgebundenheit des Fahrradweges Nebenanlage Göttinger Chaussee / Ostseite

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Nebenanlage Göttinger Chaussee / Ostseite zwischen der südlichen Einmündung der Tillystraße und Mühlenholzweg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Richtungsgebundenheit aufzuheben. und – falls erforderlich – den Fahrradweg auf eine ausreichende Breite auszubauen.

Begründung

Während nördlich des genannten Bereiches die Fahrtrichtungsgebundenheit für Fahrräder aufgehoben wurde, ist der beschriebene Abschnitt – im Gegensatz zum überwiegenden Rest der Göttinger Chaussee – nur in einer Richtung zu befahren. Diese Regelung ist die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer höchst verwirrend. Außerdem führt diese Verkehrsführung dazu, dass Kundinnen und Kunden der umliegenden Geschäfte, die in den Mühlenholzweg abbiegen wollen, einen Umweg über die gegenüberliegende Straßenseite machen müssen.
Kürzlich führte die Polizei Kontrollen an dieser Stelle durch und verteilte Strafzettel an Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die oft in Unkenntnis der bestehenden Regelung den Fahrradweg vorschriftswidrig befuhren.