Drucksache Nr. 15-1225/2010:
Ausbau des Döhrbruch 1. Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1225/2010
1
 

Ausbau des Döhrbruch 1. Bauabschnitt

Antrag,

dem Ausbau des Döhrbruchs zwischen Einmündung An der Lindenhecke bei Stat. 0+245 und dem Regenrückhaltebecken bei Stat. 0+518, wie in Anlage 1 dargestellt, der Mittel-
freigabe und dem Baubeginn 2010 zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Döhrbruch

Ansatz 2010 anteilig: 150.000 €

Verpflichtungsermächtigung 2010 z.L. 2011 anteilig: 115.100 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen
der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten100.000,00 €6300.080-350200Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt100.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung265.000,00 €6300.080-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten21.000,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt265.000,00 € Ausgaben insgesamt21.000,00 € 
Finanzierungssaldo-165.000,00 € Überschuss / Zuschuss-21.000,00 € 
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen betragen ca. 265.000 €.

In den Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe in Höhe von ca. 16.100 € nicht enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der Döhrbruch weist im geplanten Ausbaubereich aufgrund seines Alters teilweise erheb-
liche Schäden in der Oberflächenbefestigung auf. Der vorhandene Belag ist in großen Teilen durch die jahrzehntelange Nutzung zum Teil zerbrochen und weist Frostschäden auf.
Die Fahrbahnbreite von 4,0 m ist für die heutige Nutzung nicht ausreichend. Bis zur Ein-
mündung Rutenbergstraße gibt es beidseitig keine Nebenanlage. Ab der Einmündung Rutenbergstraße gibt es nur auf der nördlichen Seite einen Gehweg. Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich ca. 6,00 m. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße und der in großen Teilen fehlenden Nebenanlagen ist eine Reparatur der Straße
im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar.

Ein Ausbau ist erforderlich, um die Verkehrsfläche den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit der Straße gewährleisten zu können.

Des Weiteren hat sich die Stadt im Städtebaulichen Vertrag vom Dezember 1998 zum Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche verpflichtet.


2. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird dem heutigen Verkehrsaufkommen angepasst. Die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr erhält eine Regelbreite von 5,50 m. Die nördliche Nebenanlage wird von der Stat. 0+245 Einmündung An der Lindenhecke bis zur Einmündung Rutenbergstraße nicht ausgebaut, der Seitenstreifen wird mit Splitt befestigt. Auf der Südseite der Straße werden neben dem Gehweg von 2,0 m Breite, wo die Lage der Grundstückszufahrten dies zulässt, Längsparknischen für PKW mit 2,00 m Breite angeordnet. Diese werden durch Baum-
pflanzungen gegliedert. Zwischen den Längsparknischen und dem Gehweg ist ein Sicherheitsstreifen von 0,7 m vorgesehen. Ab Einmündung Rutenbergstraße wird
aus Platzgründen zugunsten des Gehweges auf den Sicherheitsstreifen verzichtet.

Zwischen der Einmündung Rutenbergstraße und der Baugrenze, bleibt die nördliche Nebenanlage in vorhandener Breite von ca. 2,0 m und die vorhandene Fahrbahn in einer Breite von ca. 6,0 m unverändert erhalten und gehört nicht mit zum Ausbauumfang.

Zur Geschwindigkeitsminimierung wird an der Einmündung zur Rutenbergstraße eine Aufpflasterung angeordnet.

Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 273 m von der Einmündung An der Lindenhecke
bei Stat. 0+245 und dem Regenrückhaltebecken bei Stat. 0+518.

Die Beleuchtung der Straße wird bis zur Einmündung Rutenbergstraße erneuert. Im weiteren Verlauf der Straße bleibt die Beleuchtungsanlage erhalten.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird
als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Um-
weltverhältnisse. Bäume konnten auf Grund der Ausbaugrenzen und der vorhandenen Leitungen nur auf der Südseite eingeplant werden. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll im Oktober 2010 begonnen werden, die Bauzeit wird voraus-
sichtlich 3 Monate betragen. Vorbereitender Leitungsbau wurde bereits durchgeführt. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprech-
partner informiert werden.
66.21 .20
Hannover / 21.04.2010