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Im Jahr 2023 hat die Verwaltung mit DS 1415/2023 die zwingenden Maßnahmen zum Erhalt der Fahrradstraßen im Stadtbezirk nach dem Urteil zur Kleefelderstraße dargestellt. In der sich anschließenden Diskussion hat die Verwaltung dargestellt, dass diese Maßnahmen zwingend zum Erhalt sind und es keine Alternativen gibt.
Im Jahr 2024 hat der Bezirksrat eine Reihe Anträge zu Fahrradstraßen eingebracht, diesen will/wollte die Verwaltung größtenteils folgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Maßnahmen aus der DS 1415/2023 wurden seit Erscheinen der Drucksache in welcher Fahrradstraße umgesetzt? Bitte eine tabellarische Darstellung analog der Drucksache.
- Aus welcher geänderten rechtlichen Einschätzung der Verwaltung ist die unmittelbare sofortige Umsetzung der Maßnahmen, wie in 2023 dargestellt, doch nicht mehr notwendig gewesen?
- Welche Maßnahmen hat die Verwaltung für welche Fahrradstraße wann noch geplant? Bitte tabellarische Darstellung analog der Drucksachen.
Zu 1:
Akazienstraße:
Die Fahrradstraße wurde verkehrsbehördlich abgeordnet und aufgehoben.
Große Barlinge:
Die Fahrradstraße wurde verkehrsbehördlich abgeordnet und aufgehoben.
Kortumstraße:
Die Fahrradstraße wurde verkehrsbehördlich abgeordnet und aufgehoben.
Umfahrung Parkplatz Strandbad Maschsee:
Die Fahrradstraße wurde verkehrsbehördlich abgeordnet und aufgehoben.
Stolzestraße:
Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße wurde mit einer deutlichen Rotmarkierung in den Kreuzungsbereichen sowie entsprechender Beschilderung optimiert.
Zu 2.
Die Verwaltung hat in der fraglichen DS im Jahr 2023 geschrieben, dass „die geplanten Baumaßnahmen, verkehrsbehördliche Anpassungen und Einschränkungen des Stellplatzangebotes im 3. und 4. Quartal 2023 sowie im 1. Quartal 2024 nach und nach sukzessive im Stadtbezirk Südstadt-Bult umgesetzt werden“. Aufgrund von Kapazitätsengpässen haben sich Verzögerungen ergeben. Es hat keine geänderten rechtlichen Einschätzungen gegeben, sondern eine Vielzahl von Anträgen aus dem Stadtbezirksrat zu diesem Thema.
Zu 3:
Maschstraße:
Der Straßenzug Alte Döhrener Straße / Meterstraße / Maschstraße bleibt als Fahrradstraße erhalten und wird hinsichtlich der Vorfahrtberechtigungen für den Radverkehr in den Einmündungsbereichen analog den Vorschlägen aus der Drucksache 1415/2023 umgesetzt. Ausführungszeitraum ist noch nicht terminiert, eine Umsetzung im laufenden Jahr ist beabsichtigt.
Meterstraße:
Der Straßenzug Alte Döhrener Straße / Meterstraße / Maschstraße bleibt als Fahrradstraße erhalten und wird hinsichtlich der Vorfahrtberechtigungen für den Radverkehr in den Einmündungsbereichen analog den Vorschlägen aus der Drucksache 1415/2023 umgesetzt. Ausführungszeitraum ist noch nicht terminiert, eine Umsetzung im laufenden Jahr ist beabsichtigt.
Alte Döhrener Straße:
Der Straßenzug Alte Döhrener Straße / Meterstraße / Maschstraße bleibt als Fahrradstraße erhalten und wird hinsichtlich der Vorfahrtberechtigungen für den Radverkehr in den Einmündungsbereichen analog den Vorschlägen aus der Drucksache 1415/2023 umgesetzt. Ausführungszeitraum ist noch nicht terminiert, eine Umsetzung im laufenden Jahr ist beabsichtigt.
Brehmstraße – Menschingstraße:
Die Maßnahmen zur Aufhebung stehen noch aus. Ausführungszeitraum ist noch nicht terminiert. Die Umsetzung ist in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Drucksache 15-1523/2024 am Robert-Koch-Platz geplant.
Bürgermeister Fink Straße:
Die Maßnahmen zur Aufhebung stehen noch aus. Ausführungszeitraum ist noch nicht terminiert, eine Umsetzung im laufenden Jahr ist beabsichtigt.