Anfrage Nr. 15-1223/2026:
Fahrradstraßen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradstraßen im Stadtbezirk

Im Jahr 2023 hat die Verwaltung mit DS 1415/2023 die zwingenden Maßnahmen zum Erhalt der Fahrradstraßen im Stadtbezirk nach dem Urteil zur Kleefelderstraße dargestellt. In der sich anschließenden Diskussion hat die Verwaltung dargestellt, dass diese Maßnahmen zwingend zum Erhalt sind und es keine Alternativen gibt.
Im Jahr 2024 hat der Bezirksrat eine Reihe Anträge zu Fahrradstraßen eingebracht, diesen will/wollte die Verwaltung größtenteils folgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen aus der DS 1415/2023 wurden seit Erscheinen der Drucksache in welcher Fahrradstraße umgesetzt? Bitte eine tabellarische Darstellung analog der Drucksache.
  2. Aus welcher geänderten rechtlichen Einschätzung der Verwaltung ist die unmittelbare sofortige Umsetzung der Maßnahmen, wie in 2023 dargestellt, doch nicht mehr notwendig gewesen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung für welche Fahrradstraße wann noch geplant? Bitte tabellarische Darstellung analog der Drucksachen.