Anfrage Nr. 15-1221/2015:
Parkverbot vor dem Grundstück Peiner Str. 40

Inhalt der Drucksache:

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Parkverbot vor dem Grundstück Peiner Str. 40

Vor dem Grundstück Peiner Str. 40 befindet sich das Verkehrszeichen Parkverbot mit der zeitlichen Begrenzung „Werktags von 07:00 – 19:00 Uhr“. Dieses Parkverbot macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Der Grund für ein Parkverbot an dieser Stelle ist nicht erkennbar. Die dort parkenden Anwohner begehen in der Zeit des Parkverbotes eine Ordnungswidrigkeit. Eine Klärung des Sachverhaltes erscheint uns daher notwendig.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb befindet sich vor dem Grundstück Peiner Str. 40 das oben genannte Verkehrszeichen?
2. Sollte es keine Gründe mehr für dieses Parkverbot geben, wird es dann aufgehoben?
Wenn nein, warum nicht?