Antrag Nr. 15-1220/2012:
Kinderferienbetreuung in der Grundschule

Inhalt der Drucksache:

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Kinderferienbetreuung in der Grundschule

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
ñ Die Verwaltung pilotiert für drei Jahre an mindestens 35 Tagen im Jahr eine Ferienbetreuung in einer Grundschule des Stadtbezirks Ricklingen. Die Ferienbetreuung an diesen Tagen deckt den üblichen Unterrichtszeitraum an der Schule ab.
ñ Übersteigt die Nachfrage das Angebot an Betreuungsplätzen, sollten diese vorrangig berufstätigen Alleinerziehenden, berufstätigen Eltern und Eltern mit besonderem Betreuungsbedarf zur Verfügung gestellt werden
ñ Die Betreuungsinhalte orientieren sich an dem Feriencharakter der Maßnahme.
ñ Als Pilotschule wird die Grundschule Stammestraße vorgeschlagen.
ñ Für die Ferienbetreuung kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dieser Elternbeitrag ist so gering wie möglich zu halten. Eine sozialverträgliche Ausgestaltung ist zu gewährleisten.

Begründung

Derzeit ist eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Grundschulzeit während der Ferien nur unzureichend gegeben. So sind zum Beispiel die Schulen in Niedersachsen aufgrund von Ferien im Jahr 2012 an 63 Arbeitstagen (ohne Samstage) geschlossen. Dem steht bei Berufstätigen aber nur ein Urlaubsanspruch von in der Regel 26 bis 29 Arbeitstagen gegenüber. Um diese Lücke von jährlich ca. 35 Arbeitstagen zu schließen und um für die Kinder eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, wird den Eltern ein großer organisatorischer Aufwand abverlangt. Diese Problematik wird zusätzlich verschärft, wenn die Einschulung aufgrund später Ferien erst weit nach Ende eines offiziellen Kindergartenjahres erfolgt. So wird in 2012 die Einschulung in die erste Klasse z.B. am 08. September erfolgen, während das Kindergartenjahr aber oft bereits zum 31.07. endet. Berufstätige Eltern sind gezwungen, bereits vor Schulbeginn eine Betreuungslücke von ca. 5 Wochen zu schließen.

Grundschulkinder sind aufgrund ihres geringen Alters noch nicht selbstständig und unabhängig genug, alleine zu Hause zu bleiben und oft auch zu unsicher, alleine z.B. in eine Ferienfreizeit zu fahren. Ohne die Hilfe von Verwandten, Freunden oder anderen Eltern, die aber alle auch oft berufstätig sind, ist dieses kaum zu bewerkstelligen. Wenn beide Eltern berufstätig sind, müssen sie oft auf gemeinsame Urlaubstage verzichten. Hinzu kommen oft hohe finanzielle Belastungen durch die Inanspruchnahme von kommerziellen Betreuungsformen.

Teilweise gibt es zwar Angebote, in den Ferienzeiten Hortplätze zu nutzen, was für kleinere Kinder, die während der Schulzeit den Hort normalerweise nicht besuchen, aber eine große Umstellung und Herausforderung bedeutet, und auch für die Eltern ebenfalls eine Belastung darstellen kann. Die Kinder kennen den Weg nicht, nicht die Räumlichkeiten, nicht die Strukturen. Kinder, die gerade erst gelernt haben, alleine ihren Schulweg zu bewältigen, müssen unter Umständen wieder gebracht werden. Je häufiger und selbstverständlicher aber das Angebot in einer Schule besteht, desto kleiner ist für die Kleinsten auch die Hürde, dieses zu nutzen.

Die Grundschulen liegen für die Kinder in der Regel wohnortnah. Die Räumlichkeiten, die die Kinder auch zu den Zeiten einer verlässlichen Betreuung nutzen, können auch in den Ferien genutzt werden, darüber hinaus aber auch sonstige Angebote der Schule, wie Schulhof, Turnhalle, Werkraum, evtl. Mehrzweckraum etc..

Eine Ferienbetreuung darf sich nicht nur auf die Sommerferien konzentrieren. Es wird daher vorgeschlagen, die Ferienbetreuung aufzuteilen. Sie soll daher zwei Wochen in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen in den Herbstferien stattfinden. Einer Ausdehnung des Betreuungszeitraums darüber hinaus steht natürlich nichts entgegen.

In der Grundschulzeit gehen die meisten Kinder noch gerne in die Schule. Es sollte bei der Ferienbetreuung aber darauf geachtet werden, dass eine ausdrückliche Abgrenzung zum regulären Schulbetrieb erfolgt. In den Ferien zur Schule zu gehen soll nicht als Strafe verstanden werden. Daher sollte es in den Ferien zunächst nicht um eine schulische Förderung gehen, sondern um Spiel und Spaß, Bewegung und Kultur, sowie um Förderung der sozialen Kompetenz.

Sowohl Angebote aus der Umgebung könnten genutzt werden, evtl. in Zusammenarbeit mit Vereinen im Stadtbezirk oder den Freizeitheimen, aber auch eine Kooperation mit weiter entfernt liegenden Einrichtungen ist denkbar, wie z.B. dem Schulbiologiezentrum oder dem Haus der Jugend. An eine Verzahnung mit dem Projekt „Kulturelle Bildung als Sprachförderung“ kann ebenfalls gedacht werden. Möglich ist auch eine Anlehnung an die Angebote der Ferienpassaktion und oder an die Gewinnung von Honorarkräften für vereinzelte Spezialangebote.

An der Grundschule Stammestraße ist der Bedarf an Schulplätzen so gestiegen, dass der Unterricht in den letzten beiden Jahren von einem drei- auf einen vierzügigen Betrieb erweitert werden musste. Aufgrund der aktuellen Zahlen wird sich an dem hohen Bedarf auch in naher Zukunft nichts ändern. Die Schule bietet bereits eine gute Infrastruktur. Im Einzugsgebiet stehen für eine Ferienbetreuung vielfältige Nutzungsmöglichkeiten von Natur und Einrichtungen zur Verfügung. So können Grundschulkinder von der Stammestrasse aus das Ricklinger Holz, die Masch, das Freizeitheim Ricklingen und die Stadtbücherei, ein beheiztes Freibad und U-Bahn-Haltestellen zu Fuß erreichen. Herr Meffert, der Leiter der Grundschule Stammestrasse, würde das Angebot einer Ferienbetreuung an seiner Schule sehr begrüßen.

Um die Haushaltsbelastung gering zu halten, wird eine Kostenbeteiligung der Eltern für akzeptabel gehalten. Auch andere Betreuungsformen werden nicht umsonst angeboten. Die Kosten für die Erziehungsberechtigten sollten allerdings grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden. Es sollen daher Angebote gemacht werden, die den Kindern Freude bringen und nicht zwangsläufig viel Geld kosten: Basteln, Malen, Toben, Schatzsuchen, Rallyes, Ausflüge in Wälder, Parks, Schwimmbäder, ggf. Schwimmförderung, Besuche von Spielplätzen, Museen und kindgerechten Ausstellungen, Vorlesen in der Stadtbibliothek etc. Eine sozialverträgliche Ausgestaltung soll es auch gering verdienenden Eltern ermöglichen, das Angebot anzunehmen. Die Aufnahme einer Berufstätigkeit wird evtl. sogar erst durch das Angebot einer Ferienbetreuung ermöglicht. Insgesamt trägt die vorgeschlagene Kinderferienbetreuung zu einer deutlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere während der Grundschulzeit bei.