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Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
zu prüfen,
unter welchen technischen und rechtlichen Voraussetzungen unter der viergleisigen
Gleisanlage der Deutschen Bahn im Bereich der Findorffstraße eine Unterführung für
Fußgänger und Radfahrer zwischen den Stadtteilen Südstadt und Bult realisierbar ist, wobei
auch die Interessen der Deutschen Bahn AG berücksichtigt werden sollen, und
welche baulichen Varianten für eine solche Unterführung in Betracht kommen und wie diese
jeweils im Hinblick auf
Seit vielen Jahren besteht im Stadtteil Bult der Wunsch nach einer sicheren und direkten
Wegeverbindung zur Südstadt und insbesondere zum Gewerbegebiet „An der Weide“. Dort befinden
sich wichtige Nahversorgungsangebote, die für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Bult nur
schwer fußläufig oder per Fahrrad erreichbar sind.
Derzeit müssen Anwohnende weite Umwege in Kauf nehmen oder auf das Auto ausweichen, um die
Gleisanlagen zu queren. Dies führt zu zusätzlichem motorisiertem Verkehr, vermeidbaren Emissionen
und einer unnötigen Belastung der umliegenden Straßen.
Eine Fußgänger- und Fahrradunterführung würde nicht nur die Nahmobilität verbessern, sondern
auch die Verkehrssicherheit erhöhen, insbesondere für Kinder und mobilitätseingeschränkte
Personen. Die bessere Erreichbarkeit des Gewerbegebiets „An der Weide“ stärkt zudem den lokalen
Einzelhandel und reduziert unnötigen Autoverkehr. Durch die barrierefreie Gestaltung kann die
Unterführung einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten. Darüber hinaus trägt die Verbindung der
beiden Stadtteile zu einer positiven Quartiersentwicklung bei.
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterführung und die damit erforderliche Anpassung des
Bebauungsplans wurden bereits in der Drucksache Nr. 0502/2026: „Bebauungsplan der
Innenentwicklung Nr. 1922 - Ehemaliger Sportplatz Menschingstraße - Auslegungsbeschluss“
geschaffen.