Drucksache Nr. 15-1218/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD
Anfrage Quattro-Streife - In der Stadt und im Stadtbezirk?
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 17.06.2026
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1218/2026 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD
Anfrage Quattro-Streife - In der Stadt und im Stadtbezirk?
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 17.06.2026
TOP 8.4.1.


Einsatz der sogenannten „Quattro Streife“ – in der Stadt und im Stadtbezirk?
Zu dem Thema sogenannte „Quattro Streife“ (z. B. gemeinsame Streifen von Bundespolizei, (Landes)polizei, Stadt (Üstra) und DB Sicherheit, oft im Hauptbahnhof) fragen wir die Verwaltung.
Wir fragen die Verwaltung:
(1) Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es zu dem Thema „Quattro Streifen – Wieviel kostet ungefähr ein Einsatztag im Jahr 2025 und 2026 (mit vier Personen) (Z. B. Stufe 9, 10, 11 Tarifvertrag öffentlicher Dienst, private Verträge/Entgeld pro Tag?
(2) Wieviele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben diese Quattro Streifen aufgenommen, bearbeitet und in welchem Bereich (z. B. Körperverletzungen, Eigentumsdelikte)? Auch Versuche.
(3) Wären diese Einsatzmöglichkeiten auch im Stadtbezirk (Bothfeld-Vahrenheide) möglich und sinnvoll?
Mit freundlichem Gruß
Judith Schunk - Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: besteht gem. § 93 NKomVG keine Zuständigkeit für den Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide.
Die Quattrostreife wird am Hauptbahnhof Hannover und an den bahnhofsnahen Plätzen eingesetzt und besteht aus jeweils einem Vertreter / einer Vertreterin der Bundespolizei, Landespolizei, Städtischer Ordnungsdienst und DB-Sicherheit.
Die Streifen sind keine gesonderten Streifen, sondern setzen sich zu festgelegten Zeitintervallen (ein bis zweimal täglich) aus Personal der teilnehmenden Kooperationspartner zusammen, die nach Dienstplan ohnehin eingeplant sind. Ziel ist, gemeinsam mit den für das Areal zuständigen Kompetenzinhaber*innen zu agieren. Eine Einsatzkraft des Städt. Ordnungsdienstes ist nach EG 9a eingruppiert. Es entstehen daher keine zusätzlichen Kosten, die Ressourcen werden aus zur Verfügung stehenden Mitteln unter Zurückstellung anderer Aufgaben bereitgestellt.

Zu Frage 3.: Nein. Die Quattro-Streife ist ein Instrument der aus der Sicherheitspartnerschaft resultierenden Kooperation bahnhof.sicher und bezieht sich ausschließlich auf den Hauptbahnhof und die bahnhofsnahen Plätze. Die Zuständigkeit von Bundespolizei und DB Sicherheit entfällt in Bereichen außerhalb des Bahnhofsareals. Gemeinsame Streifen zwischen Landespolizei und städt. Ordnungsdienst finden einsatzlagenbezogen teilweise als Schwerpunkteinsatz oder als gemeinsame Streife punktuell auch in den Stadtbezirken statt, soweit es aufgrund der Einsatzlage/Kriminalitätsmuster ein Erfordernis dazu gibt.